18.11.2016 06:09 |

Schwere Vorwürfe

Erdogan: "Westen unterstützt den IS"

Bei einem Staatsbesuch in Pakistan hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan schwere Vorwürfe erhoben: Der Westen unterstützt ihm zufolge die Terrormiliz IS - und das richte sich gegen die islamische Welt. "Wir haben festgestellt, dass die Waffen in ihren Händen westlichen Ursprungs sind", sagte Erdogan am Donnerstag vor dem pakistanischen Parlament in Islamabad.

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Erdogan war am Mittwoch zu einem zweitägigen Staatsbesuch nach Pakistan gereist. Vor dem Besuch Erdogans hatte Pakistan die türkischen Mitarbeiter eines privaten Schulnetzwerkes aufgefordert, das Land bis zum 20. November zu verlassen. Die Türkei wirft dem Pak-Turk-Netzwerk Verbindungen zum in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen vor. Die Regierung macht die Gülen-Bewegung für den gescheiterten Putsch vom 15. Juli verantwortlich. Die betroffenen Türken wehren sich gegen ihre drohende Ausweisung.

Klage gegen türkische Richterin abgewiesen
Unterdessen hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstmals mit dem Putschversuch in der Türkei befasst und die Klage einer Richterin gegen ihre Entlassung und Verhaftung abgewiesen. Die Frau müsse zunächst den Rechtsweg in der Türkei ausschöpfen, urteilte der Gerichtshof in Straßburg am Donnerstag. Über ihre Befürchtung, dass sie in der Türkei kein fairer Prozess erwarte, könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.

Die Juristin war laut Angaben des EGMR Richterin in der türkischen Stadt Giresun an der Schwarzmeerküste und wurde zwei Tage nach dem Putschversuch festgenommen. Sie gehört zu den mehr als 110.000 Richtern, Lehrern, Polizisten und Beamten, die nach dem 15. Juli von der Regierung unter Erdogan aus dem Dienst entfernt wurden. Zudem wurden 36.000 Menschen festgenommen und mehr als 130 Medien geschlossen.

EGMR: "Keine besonderen Umstände in der Türkei"
In der ersten Entscheidung des EGMR zum Putschversuch sucht man vergeblich nach einer Verurteilung der gegenwärtigen Zustände in der Türkei. Im Gegenteil: Es lägen "keine besonderen Umstände" vor, heißt es darin.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist keine Institution der EU, sondern des Europarats. Zu den 47 Mitgliedern gehört auch die Türkei.

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