Dank des Skripts von Rhianna Pratchett, die auch für die Texte der Vorgänger verantwortlich zeichnete, entsende "Overlord: Fellowship of Evil" die Spieler in ein neues Abenteuer, in dem es vor bösen Witzen nur so wimmele, versprach Codemasters in einer Mitteilung.
Der letzte wahre Overlord ist verstorben, und so übernehmen Spieler nun die Rolle eines von vier Netherghuls - untote Diener der dunklen Künste, die entschlossen seien, "eine vom Guten überrannte Welt vor sich selbst zu retten". Bis zu vier Gamer dürfen dabei lokal oder online mit- oder auch gegeneinander spielen - denn das Böse kenne schließlich keine Regeln, so Codemasters. Nicht fehlen dürfen natürlich die bekannten Horden dämlich-gehorsamer Minions, die Spieler zu ihren Zwecken missbrauchen und befehligen dürfen.
"Wir haben schon lange über einen neuen 'Overlord'-Ableger nachgedacht", so Executive Producer Rob Elser. "Wir wollten etwas erschaffen, das uns erlaubt, böse zu unseren Freunden zu sein, statt wie in jedem anderen Spiel dem üblichen Helden-Weg zu folgen. Die Idee, ein Team aus bösen Typen, die Minions kommandieren und Chaos für alle anderen schaffen, zu spielen, hat uns zum Schmunzeln gebracht. Und wie ihr alle wisst, nimmt sich ein 'Overlord'-Spiel niemals zu ernst."
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).