Ein Rechnungshofbericht des Landes hat die drei Fondskrankenanstalten, die öffentlich finanzierten Spitäler im Bundesland Salzburg überprüft. Dabei stellten die Prüfer gleich mehrere Verstöße, unter anderem bei den Bettenzahlen, vor. Nur: Sanktionsmöglichkeiten gibt es keine.
Drei Fondskrankenhäuser bieten im Bundesland eine urologische Untersuchung an: Das Landeskrankenhaus in der Stadt Salzburg, die Barmherzigen Brüder und das Krankenhaus Zell am See. Laut Strukturplan und Gesetz gelten für die Spitäler Bettenobergrenzen für den Fachbereich. Diese Obergrenze ignorierten jedoch alle drei Einrichtungen.
Wie der Landesrechnungshof feststellte, gab es gleich mehrere Verstöße. So reichte etwa das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder für die in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführte Umwidmung zweier Betten keinen entsprechenden Antrag bei der Gesundheitsabteilung ein.
Kein Organisationshandbuch in Zell
Das Landeskrankenhaus reichte für eine im Jahr 2019 beantragte und zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführte Bettenumwandlung erst im Jahr 2025 fehlende Unterlagen nach – trotz mehrmaliger Urgenz der Gesundheitsabteilung. Aufgrund von fehlendem Personal und daraus resultierenden Bettensperren war eine Vollbelegung der Betten im geprüften Zeitraum nicht möglich.
Sanktionen gibt es in allen Fällen keine. Denn das Krankenanstaltengesetz sieht diese schlicht nicht vor. Auch für ein drastischeres Vergehen des Krankenhaus Zell am See. Es missachtete eine weitere Meldeverpflichtung: Eine genehmigte Anstaltsordnung – das Organisationshandbuch der Krankenanstalt – gab es im geprüften Zeitraum 2019 bis 2023 nicht; diese lag erst ab dem Jahr 2024 vor.
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