Wegen bewaffneten Raubes und diverser Einbruchsdiebstähle ist am Mittwoch ein 41-jähriger Mann aus Dornbirn (Vorarlberg) nicht rechtskräftig zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
„Ich bin kein schlechter Mensch“, sagt der mehrfach einschlägig Vorbestrafte – ein Satz, der in Gerichtssälen ungefähr so verlässlich fällt wie das Amen im Gebet. Kurz nach seiner bedingten Entlassung im Februar des Vorjahres habe ihn die Drogen- und Alkoholsucht wieder in einen Strudel gerissen. Alle guten Vorsätze, endlich ein anständiges, straffreies Leben zu führen, seien dabei über Bord gegangen. Zurück blieb das, was man nüchtern Beschaffungskriminalität nennt.
Am 8. November 2025 betritt der 41-Jährige einen Blumenladen in Dornbirn. Ein Rosenstrauß soll es sein – zumindest vorerst. Als Kartenzahlung nicht möglich ist, erkundigt er sich nach dem Wechselgeld. Kurz darauf hält er der 80-jährigen Verkäuferin ein Messer entgegen und fordert Bargeld. Die Beute: 80 Euro. Kein großer Coup, eher eine bittere Randnotiz.
Seit November in Untersuchungshaft
Doch es bleibt nicht dabei. Noch am selben Tag nimmt er sich einen Taxifahrer vor. Vom Bahnhof Dornbirn lässt er sich in die nahe gelegene Radetzkystraße fahren. Dort zückt er erneut das Messer, setzt es dem Lenker an den Hals und verlangt Geld. Mit der Geldbörse des Opfers – 250 Euro – verschwindet er abermals. Das leere Portemonnaie wird später von einer Passantin gefunden. Die Spuren führen schließlich zur Polizei – und zurück zum Angeklagten. Nebenbei werden ihm auch vier Einbruchsdiebstähle in Firmen nachgewiesen.
„Es tut mir alles so wahnsinnig leid. Ich möchte mich auch bei den Opfern gerne persönlich entschuldigen“, erklärt der 41-Jährige reumütig. Seit November sitzt er in Untersuchungshaft.
Anwalt verschwand einfach
Die Opfer allerdings erscheinen nicht zum Prozess – vielleicht ist eine persönliche Entschuldigung nicht für jeden ein Trost. Für Irritation sorgt am Ende weniger die Tat als der Ablauf danach. Der Verteidiger verlässt nach den Schlussplädoyers kurzerhand das Gebäude, Aktentasche unter dem Arm, Heimweg inklusive. Die Urteilsverkündung verzögert sich um eine Stunde. Mehrere Anrufe der Richterin sind nötig, ehe sich der Anwalt schließlich bemüßigt fühlt, von Bregenz nach Feldkirch zurückzukehren. Im Saal: Kopfschütteln. Beim Senat, bei den wartenden Angehörigen – und beim Angeklagten, der doch eigentlich kein schlechter Mensch sein will.
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