Gerichtsurteil:

„Lilihill“ ist jetzt wieder Flughafen-Eigentümer!

Kärnten
23.12.2025 12:23

Diese Nachricht schlägt wie eine Bombe ein: „Lilihill“, die Beteiligungsgesellschaft des Investors Franz-Peter Orasch, ist wieder Mit-Eigentümerin des Flughafens Klagenfurt! Die sogenannte „Call-Option“, mit welcher die Privatisierung rückgängig gemacht worden war, sei zu Unrecht gezogen worden.

Vorweg: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberlandesgericht ist wahrscheinlich. Doch damit wird auch weiterhin ein Damoklesschwert über dem angeschlagenen Airport hängen. Denn gewinnt Franz-Peter Orasch auch in zweiter Instanz, hätte das ungeahnte und weitestreichende rechtliche Folgen.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2018 hatte die Kärntner Beteiligungsverwaltung den damals schon maroden Flughafen großteils privatisiert. „Lilihill“ bekam den Zuschlag, hielt fortan 74.9 Prozent der Anteile, schmiedete große Pläne von Kasernenbauten über Messehallen bis zu Liegenschaftsverkäufen, riss die alten Hangar ab und geriet immer wieder in alle möglichen Konflikte.

„Call-Option“ als einziger Ausweg?
Dann kam die Pandemie und der Sinkflug des zwischenzeitlich „Lilihill“-Airport genannten Flughafens wurde zum Sturzflug. Und damit wurde der Ruf nach der „Call-Option“ lauter: also einer zwangsweisen Rückgabe der privaten Anteile an die öffentliche „Kärntner Beteiligungsverwaltung“.

2023 wurde die Option dann aber nach anfänglichem Zögern und Zurückhaltung doch gezogen: mit dem Argument, dass die vereinbarten Mindest-Passagierzahlen von 100.000 pro Jahr nicht erreicht würden.

Fanz-Peter Orasch klagte dagegen. Und bekam nun – vertreten von Anwalt Dr. Christian Tschurtschenthaler – Recht. Denn die „Call-Option“ hätte laut Urteil vom 22. Dezember 2025 nur gezogen werden dürfen, wenn „Lilihill“ insolvent geworden oder die Passagierzahlen schuldhaft nicht erreicht worden wären. Beides verneinte das zuständige Handelsgericht Wien nun. An den schlechten Passagierzahlen wäre die Pandemie, also „höhere Gewalt“, schuld gewesen.

Zitat Icon

Diese unverständliche Entscheidung des Gerichts werden wir so nicht hinnehmen.

Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber

Die Folgen des Urteils, wenn es Rechtskraft erlangen sollte: „Lilihill“ würde zwar nicht mehr drei Viertel am Flughafen zurück bekommen, weil es ja Kapitalaufstockungen seitens des Miteigentümers Land Kärnten gegeben habe, aber mit etwa 41 Prozent wesentlicher Gesellschafter.

Entscheidung könnte Jahre dauern
„Was aber dazukommt“, führt Anwalt Tschurtschenthaler aus: „Es wären wohl alle bis dahin gefassten Beschlüsse nichtig, weil weitgehend Einstimmigkeitsprinzip herrscht.“ Und dann wäre alles neu zu bewerten.

Wann? Das kann wiederum Jahre dauern. Erst recht, sollte das Verfahren eventuell sogar zum Oberstgericht wandern. Bis dahin bleibt den heutigen Flughafen-Verantwortlichen nur: weitermachen, als ob nichts wäre … Was schwer ist, zumal auch Flugverbindungen wackeln, wie etwa zuletzt die traditionsreiche Verbindung mit der Bundeshauptstadt Wien.

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