Gericht urteilt hart

Bankomat-Sprenger: Hintermänner bleiben geheim

Gericht
11.12.2025 16:22
Porträt von krone.at
Von krone.at

Am Wiener Landesgericht endete der Prozess gegen drei mutmaßliche Bankomat-Sprenger im Alter von 24, 33 und 36 Jahren aus den Niederlanden mit nordafrikanischen Wurzeln. Für ihre Taten muss das Trio lange Haftstrafen von bis zu zwölf Jahren verbüßen. Die Bande hatte sich gezielt auf Bankomat-Sprengungen spezialisiert.

Die drei Männer stammen laut ihren Verteidigern teils aus „schwierigen Verhältnissen“ oder benötigten das Geld für ihre Familien. Hintermänner sollen ebenfalls beteiligt gewesen sein, doch aus Angst um ihre Angehörigen schwieg das Trio über deren Identität. Die Männer mussten sich vor Gericht am Donnerstag wegen schweren Einbruchsdiebstahls, vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel und schwerer Sachbeschädigung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verantworten.

Angeklagter (24) spricht von sich als „Mitläufer“
„Ihm wurde schnelles Geld versprochen“, berichtete der Verteidiger des 24-Jährigen über den Beginn der Taten. Dem Vater einer kleinen Tochter seien damals 80.000 Euro in Aussicht gestellt worden, die seiner Familie zugutekommen sollten. Der Mann arbeitet als Paketbote und war im Rahmen einer früheren Verurteilung in den Niederlanden als nicht zurechnungsfähig eingestuft worden. Schließlich stimmte er dem Angebot eines Mittelsmanns zu, auf kriminelle Weise Geld zu besorgen, und bezeichnete sich selbst als „Mitläufer“.

Er sei daher nach Österreich gereist. Am 12. Februar kam es schließlich zu seinem ersten Coup bei einer Bankfiliale in der Wienerbergstraße gemeinsam mit dem 33-Jährigen. Der Coup in Wien scheiterte, weil der Sprengstoff nicht explodierte. Drei Tage später hatten sie laut Anklage in Salzburg mehr Glück. Nachdem sie einen Bankomaten mit einem Brecheisen aufgezwängt hatten, brachten sie ein Sprengstoffpaket an, das sie per Fernzündung zur Detonation brachten. Die Beute machte rund 108.000 Euro aus.

Drei Bankomaten in Wien gleichzeitig gesprengt
Am 6. April ging der letzte Coup der Bande in die Luft. Gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter sprengten die drei Angeklagten per Kabelfernzündung von außen gleich drei Geldausgabeautomaten im Foyer einer Bankfiliale in der Vorgartenstraße in Wien-Leopoldstadt. „Die Polizei war aber schon nach 80 Sekunden da, weil die Filiale als Risikofiliale galt“, berichtete der Staatsanwalt.

Bei der Konfrontation mit den Beamten wurde der 24-jährige Täter durch Schüsse ins Gesäß verletzt. Seine Komplizen entkamen auf Motorrollern, für den angeschossenen Holländer klickten hingegen die Handschellen.

Der 36-Jährige stammt laut Verteidiger Klaus Ainedter ebenfalls aus schwierigen Verhältnissen: „Sonderschule, falsche Umstände, falsche Freunde.“ Sein IQ lag bei nur 75, und er sei schon immer dem Glücksspiel verfallen gewesen. Der zweifache Vater wurde zusammen mit dem 24-Jährigen zudem für einen weiteren Bankomateneinbruch in Wien-Liesing angeklagt. Ainedter betonte, dass sein Mandant durch schnelle Beute und Versprechungen des Organisators in die Taten gelockt wurde: „Er hat gesagt, es gibt einen guten Job in Wien.“

Der 33-Jährige, dem nur die Sprengung der Bankomaten in der Vorgartenstraße vorgeworfen wird, erklärte vor Gericht, er habe das Geld für die Behandlung seines schwerstbehinderten Sohnes benötigt. Sein Verteidiger Michael Dohr forderte dafür ein mildes Urteil.

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Ich will nicht, dass meiner Familie etwas passiert.

Der 33-jährige Angeklagte

Keine Spur zu Hintermännern
Zu möglichen Hintermännern schwieg die Bande am Donnerstag. „Ich will nicht, dass meiner Familie etwas passiert“, erklärte Dohr das Motiv seines Mandanten. Laut dem 33-Jährigen sei bei ihrer Ankunft in Österreich bereits „alles vorbereitet“ gewesen – inklusive Fluchtfahrzeugen. Die Staatsanwaltschaft sprach von „professionell organisierten Strukturen“ und einer eigenen „Bankomatsprengerszene“. 

Der Richter wertete die Geständnisse, betonte aber, dass Bankomatsprengungen immer ein „ausführendes Organ“ brauchen. Deshalb dürfe nicht gelten, dass die Angeklagten nur auf Anweisung gehandelt hätten. Er verurteilte den 24-Jährigen zu neun Jahren Haft, den 36-Jährigen zu zwölf Jahren und den 33-Jährigen zu acht Jahren.

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