Spekulation um Abriss

Am Camping-Resort wird wieder einmal gerüttelt

Oberösterreich
06.12.2025 16:30

Erst im Mai wurde in Hinterstoder das neun Millionen Euro teure Campingresort eröffnet. Nun wird über den Abriss spekuliert. Auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts muss der Verfassungsgerichtshof über die Gesetzeswidrigkeit des Bebauungs- und Flächenwidmungsplans entscheiden.

Der Tag der Wahrheit für das Campingresort in Hinterstoder in Oberösterreich rückt näher. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät auf Ansuchen des Landesverwaltungsgerichts zur Aufhebung des örtlichen Entwicklungskonzepts der Gemeinde Hinterstoder, des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das neun Millionen Euro teure Tourismusprojekt auf dem Areal der ehemaligen „Peham-Villa“.

Lange Geschichte
Es ist nicht das erste Mal, dass der im Mai dieses Jahres eröffnete Campingplatz am Ortsrand hinterfragt und sogar über den Abriss spekuliert wird.

„Bereits 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof die damalige Widmung für gesetzeswidrig erklärt. Anstatt die Konsequenzen zu ziehen und einen Baustopp zu veranlassen, setzte die Gemeinde Hinterstoder neue Verordnungen auf. Das Projekt wurde weitergebaut, obwohl es zu dem Zeitpunkt keine rechtskräftige Widmung gab“, kritisiert Grünen-Landesrat Stefan Kaineder. Das Grundstück wurde zuletzt erneut als „Sondergebiet – Tourismusbetrieb“ gewidmet, um die Errichtung des Campingresorts zu ermöglichen.

Zitat Icon

Ich bin gelassen. Wir haben die Widmung von der Aufsichtsbehörde auf Herz und Nieren prüfen lassen. 

Klaus Aitzetmüller, Bürgermeister in Hinterstoder

Laut Kaineder ist auch das Landesverwaltungsgericht von der Gesetzeswidrigkeit überzeugt. Er verweist auf den Antrag an den VfGH, wo es heißt: „Für diese Sonderwidmung gibt es nach wie vor keine sachliche Begründung. Sie verstößt daher weiterhin gegen die Vorgaben des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes.“

Gemeindeanwalt Bernhard Lindner und Bürgermeister Klaus Aitzetmüller (VP) sind vom Gegenteil überzeugt: „Das Landesverwaltungsgericht muss aus formalen Gründen so scharf formulieren. Die Gemeinde hat intensive Grundlagenforschung betrieben“, stellt Lindner klar. 

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