Weil sie als Alma in Mankers gleichnamiger Semmering-Inszenierung den Gropius in einer Bettszene am Gesäß verletzt hatte, musste sich die neue Kommissarin aus „Die Toten vom Bodensee“ vor der Strafrichterin verantworten. Am Dienstag gab es in der leidigen Causa ein „Happy End“.
Es läuft gut in der Karriere von Anna Werner Friedmann: Neben der Rolle als neue Kommissarin in „Die Toten vom Bodensee“ , steht die 33-jährige Wienerin aktuell für die Netflix-Produktion „The Empress“ in Prag vor der Kamera. Wäre da nicht das leidige Gerichtsdrama, dass seit mehr als zwei Jahren wie ein Damoklesschwert über ihr hängt.
Ich dreh gut. Ich kann es mir leisten.

Anna Werner Friedmann über das Schmerzensgeld
Bild: Privat
Wie berichtet ist Friedmann in Neunkirchen (NÖ) angeklagt, weil sie als „Alma“ in Paulus Mankers Semmering-Inszenierung ihren Schauspielkollegen, den Gropius, in einer Bettszene offenbar zu fest in den Po gebissen hatte – ihr wurde Körperverletzung und sexuelle Belästigung vorgeworfen.
Begleitet von ihren Eltern und vertreten von Top-Anwalt Manfred Ainedter nimmt die TV-Kommissarin am Dienstag zum zweiten Mal vor der Bezirksrichterin Platz. Manker, der mit Friedmann zerstritten ist, sitzt im Saalpublikum. Er will sich nicht entgehen lassen, wenn seine frühere Alma-Darstellerin Verantwortung übernimmt.
„Gib’s ihm, wenn es ihm dann besser geht“
„Der Kollege wurde in der Vorstellung verletzt. Das soll nicht passieren. Es war ein absurder, emotionaler Spieltag und der Biss war vielleicht stärker als normalerweise“, beteuert die Schauspielerin. Das Opfer, das letztes Mal theatralisch inklusive Tränen ausgesagt hatte, fordert 1300 Euro Schmerzensgeld. „Gib’s ihm. Wenn es ihm dann besser geht“, sagt Friedmann zu Ainedter, der sich aufgrund der Höhe zuerst sträubt. Und weiter: „Ich dreh gut. Ich kann es mir leisten.“
Anna Werners Mutter eilt aus dem Saal zur Bank, um das Schmerzensgeld an die Opfervertreterin mit den Worten „Wohl bekommt’s dem Herrn S.“ zu übergeben. Wofür sie prompt ermahnt wird.
Verfahren wird eingestellt
Zum Vorwurf der sexuellen Belästigung setzt es einen Freispruch. Die Richterin errechnet die Voraussetzungen für eine Diversion – mit Geldbuße, Schmerzensgeld und Gutachterkosten muss Friedmann rund 4300 Euro berappen, dann wird das Verfahren endlich eingestellt.

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.