Mankers Alma angeklagt

Freispruch und Geldbuße im Po-Biss-Gerichtsposse

Gericht
02.12.2025 15:53

Weil sie als Alma in Mankers gleichnamiger Semmering-Inszenierung den Gropius in einer Bettszene am Gesäß verletzt hatte, musste sich die neue Kommissarin aus „Die Toten vom Bodensee“ vor der Strafrichterin verantworten. Am Dienstag gab es in der leidigen Causa ein „Happy End“.

Es läuft gut in der Karriere von Anna Werner Friedmann: Neben der Rolle als neue Kommissarin in „Die Toten vom Bodensee“ , steht die 33-jährige Wienerin aktuell für die Netflix-Produktion „The Empress“ in Prag vor der Kamera. Wäre da nicht das leidige Gerichtsdrama, dass seit mehr als zwei Jahren wie ein Damoklesschwert über ihr hängt.

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Ich dreh gut. Ich kann es mir leisten.

Anna Werner Friedmann über das Schmerzensgeld

Wie berichtet ist Friedmann in Neunkirchen (NÖ) angeklagt, weil sie als „Alma“ in Paulus Mankers Semmering-Inszenierung ihren Schauspielkollegen, den Gropius, in einer Bettszene offenbar zu fest in den Po gebissen hatte – ihr wurde Körperverletzung und sexuelle Belästigung vorgeworfen.

Anna Werner Friedmann im Bezirksgericht Neunkirchen in Niederösterreich.
Anna Werner Friedmann im Bezirksgericht Neunkirchen in Niederösterreich.(Bild: zVg)

Begleitet von ihren Eltern und vertreten von Top-Anwalt Manfred Ainedter nimmt die TV-Kommissarin am Dienstag zum zweiten Mal vor der Bezirksrichterin Platz. Manker, der mit Friedmann zerstritten ist, sitzt im Saalpublikum. Er will sich nicht entgehen lassen, wenn seine frühere Alma-Darstellerin Verantwortung übernimmt.

Anna Werner Friedmann mit ihrem Papa Werner (li.) und Anwalt Manfred Ainedter. Im Arm hält sie ...
Anna Werner Friedmann mit ihrem Papa Werner (li.) und Anwalt Manfred Ainedter. Im Arm hält sie ihren sieben Monate alten Rauhhaardackel „Edna“.(Bild: Anja Richter)

Gib’s ihm, wenn es ihm dann besser geht“
„Der Kollege wurde in der Vorstellung verletzt. Das soll nicht passieren. Es war ein absurder, emotionaler Spieltag und der Biss war vielleicht stärker als normalerweise“, beteuert die Schauspielerin. Das Opfer, das letztes Mal theatralisch inklusive Tränen ausgesagt hatte, fordert 1300 Euro Schmerzensgeld. „Gib’s ihm. Wenn es ihm dann besser geht“, sagt Friedmann zu Ainedter, der sich aufgrund der Höhe zuerst sträubt. Und weiter: „Ich dreh gut. Ich kann es mir leisten.“

Anna Werners Mutter eilt aus dem Saal zur Bank, um das Schmerzensgeld an die Opfervertreterin mit den Worten „Wohl bekommt’s dem Herrn S.“ zu übergeben. Wofür sie prompt ermahnt wird.

Verfahren wird eingestellt
Zum Vorwurf der sexuellen Belästigung setzt es einen Freispruch. Die Richterin errechnet die Voraussetzungen für eine Diversion – mit Geldbuße, Schmerzensgeld und Gutachterkosten muss Friedmann rund 4300 Euro berappen, dann wird das Verfahren endlich eingestellt.

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