Einige Skigebiete öffneten bereits ihre Pisten und viele Wintersportbegeisterte wedelten am Wochenende schon im Schnee hinunter. Nun beginnt auch eine arbeitsintensive Zeit für die heimischen Alpinpolizisten, die an die FIS-Regeln erinnern.
407 Alpinunfälle mit Fremdverschulden sind im vergangenen Skiwinter alleine in Kärntner Skigebieten passiert – bei 48 dieser Unfälle beging der Verursacher Fahrerflucht. Zwei Unfälle führten gar zu tödlichen Verletzungen. Soweit die Statistik – selbst verschuldete Unfälle werden von der Polizei nicht erfasst.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Alpinpolizisten gehören dementsprechend die Aufnahme von Skiunfällen mit möglichem Fremdverschulden sowie die Fahndung nach fahrerflüchtigen Unfallbeteiligten. Die 67 Alpinpolizisten und sieben Alpinpolizistinnen in Kärnten leisten außerdem häufig Erste Hilfe, wenn der Rettungsdienst noch nicht eingetroffen ist.
Keine Verkehrsordnung für Skipisten
In Kärnten sind die alpinen Beamten in fünf Einsatzgruppen eingeteilt, wobei jede Gruppe von einem Beamten mit abgeschlossener Polizei-Bergführer-Ausbildung geleitet wird. Prinzipiell darf sich jeder Wintersportbegeisterte frei auf den Pisten bewegen, solange er niemanden gefährdet oder verletzt – es gibt in Österreich keine eigene Verkehrsordnung für Skipisten!
Eine gute Schneeauflage sorgt normalerweise für griffige Pistenverhältnisse und große Sturzräume. Harte, vereiste Pisten führen hingegen zu mehr Unfällen.
Kontrollinspektor Michael Bachlechner, Landesausbildungsleiter der Kärntner Alpinpolizei
Die Internationale Ski- und Snowboard-Federation – besser bekannt als FIS – hat jedoch zehn Grundregeln festgelegt, die helfen sollen, Unfälle zu vermeiden und die auch von Gerichten herangezogen werden können, um bei einem Unfall die Verschuldensfrage zu klären.
Um Verletzungen vorzubeugen, sollte ein Skihelm getragen werden, zudem sollten gut gepflegte und geschliffene Kanten an den Wintersportgeräten helfen, Unfälle zu vermeiden.

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