Tipps und Hinweise

FIS-Regeln: Sicher auf den Ski-Pisten unterwegs

Kärnten
01.12.2025 12:02

Einige Skigebiete öffneten bereits ihre Pisten und viele Wintersportbegeisterte wedelten am Wochenende schon im Schnee hinunter. Nun beginnt auch eine arbeitsintensive Zeit für die heimischen Alpinpolizisten, die an die FIS-Regeln erinnern.

407 Alpinunfälle mit Fremdverschulden sind im vergangenen Skiwinter alleine in Kärntner Skigebieten passiert – bei 48 dieser Unfälle beging der Verursacher Fahrerflucht. Zwei Unfälle führten gar zu tödlichen Verletzungen. Soweit die Statistik – selbst verschuldete Unfälle werden von der Polizei nicht erfasst.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Alpinpolizisten gehören dementsprechend die Aufnahme von Skiunfällen mit möglichem Fremdverschulden sowie die Fahndung nach fahrerflüchtigen Unfallbeteiligten. Die 67 Alpinpolizisten und sieben Alpinpolizistinnen in Kärnten leisten außerdem häufig Erste Hilfe, wenn der Rettungsdienst noch nicht eingetroffen ist.

Keine Verkehrsordnung für Skipisten
In Kärnten sind die alpinen Beamten in fünf Einsatzgruppen eingeteilt, wobei jede Gruppe von einem Beamten mit abgeschlossener Polizei-Bergführer-Ausbildung geleitet wird. Prinzipiell darf sich jeder Wintersportbegeisterte frei auf den Pisten bewegen, solange er niemanden gefährdet oder verletzt – es gibt in Österreich keine eigene Verkehrsordnung für Skipisten!

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Eine gute Schneeauflage sorgt normalerweise für griffige Pistenverhältnisse und große Sturzräume. Harte, vereiste Pisten führen hingegen zu mehr Unfällen.

Kontrollinspektor Michael Bachlechner, Landesausbildungsleiter der Kärntner Alpinpolizei

Die Internationale Ski- und Snowboard-Federation – besser bekannt als FIS – hat jedoch zehn Grundregeln festgelegt, die helfen sollen, Unfälle zu vermeiden und die auch von Gerichten herangezogen werden können, um bei einem Unfall die Verschuldensfrage zu klären.

Unfälle vermeiden
FIS-Regeln:
  • Rücksichtnahme: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder schädigt.
  • Kontrolle der Geschwindigkeit: Man muss auf Sicht fahren und Geschwindigkeit sowie Fahrweise dem eigenen Können und den Bedingungen anpassen. 
  • Wahl der Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vorausfahrende Personen nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholen ist in alle Richtungen erlaubt, aber nur mit genügend Abstand, damit der Überholte sich frei bewegen kann.
  • Einfahren und Anfahren: Vor dem Einfahren in die Piste oder dem Anfahren muss man sich vergewissern, dass dies ohne Gefahr möglich ist.
  • Anhalten: Enge oder unübersichtliche Stellen sollten nicht zum Anhalten genutzt werden. Gestürzte Personen müssen diese Bereiche rasch freimachen. 
  • Aufstieg und Abstieg: Wer zu Fuß aufsteigt oder absteigt, muss den Pistenrand benutzen. 
  • Beachten der Zeichen: Markierungen und Signale sind unbedingt einzuhalten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jede Person zur Hilfe verpflichtet. 
  • Ausweispflicht: Beteiligte oder Zeugen müssen im Unfallfall ihre Personalien angeben – unabhängig von einer Schuld

Um Verletzungen vorzubeugen, sollte ein Skihelm getragen werden, zudem sollten gut gepflegte und geschliffene Kanten an den Wintersportgeräten helfen, Unfälle zu vermeiden. 

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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