Kuriose Haftprüfung

Benko: „Funktioniert noch wie zu Kaisers Zeiten“

Wirtschaft
21.11.2025 13:14

Die Leiden des U-Häftlings René Benko: Der gescheiterte Immobilienspekulant und Rekordpleitier beklagte bei der zehnten Haftprüfung vor der Richterin unter anderem, dass sein iPad mit dem Ermittlungsakt nicht auf dem aktuellen Stand sei. Die „Krone“ kennt die Details.

Seit dem 24. Jänner befindet sich René Benko in Untersuchungshaft. Erst in Wien, seit Oktober in Innsbruck. Also musste die 10. Haftprüfungsverhandlung am 10. November per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Richterin, die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und ein Benko-Anwalt nahmen im Halbgesperre der Justizanstalt Wien daran teil; Benko und ein weiterer seiner Strafverteidiger waren aus Innsbruck zugeschaltet. Laut dem Protokoll, das der „Krone“ vorliegt, äußerte der Tiroler erneut Kritik an der Justiz, vor allem an der WKStA.

„Kann Besuch bekommen“
Auf die Eingangsfrage der Richterin nach dem werten Wohlbefinden erklärt Benko: „Nach fast zehn Monaten, nicht besser.“ Aber: „Ja, ich kann von meiner Familie Besuch bekommen.“ Doch sofort spricht der bekannteste Bankrotteur des Landes sein iPad mit dem Ermittlungsakt an, das ihm in Wien zur Verfügung gestellt worden war – und sich auf dem Stand vom 19. September befinde.

Benko: „Frau Rat, ich wurde am Freitag von Herrn H. von der Justizanstalt Innsbruck informiert, und das funktioniert noch wie zu Kaisers Zeiten. Das iPad müsste jetzt im Original nach Wien geschickt werden, dann wird es von der Justizanstalt Wien-Josefstadt aktualisiert werden und würde dann wieder mit der Post oder mit dem Transport eine Woche später nach Innsbruck geschickt werden (…) Das Hin- und Retourschicken alleine dauert sozusagen eine Woche.“

U-Häftling Benko: Sitzt seit Oktober in Innsbruck
U-Häftling Benko: Sitzt seit Oktober in Innsbruck(Bild: AFP/KERSTIN JOENSSON)

50.000-Seiten-Akt
Benko will offenbar zum wiederholten Male darauf hinaus, dass er sich nur in Freiheit „freibeweisen“ könne. Seine immer wieder präsentierte Begründung, warum er aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei: Nur auf freiem Fuß wäre er in der Lage, mit seinen Anwälten rund um die Uhr den mittlerweile rund 50.000-seitigen Akt zu studieren. Außerdem vertritt der mutmaßliche Millionenbetrüger offenbar die Theorie, dass bei den Ermittlungen gegen ihn und seine Mitbeschuldigten sowieso nichts weiterginge.

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„De facto sind die Ermittlungstätigkeiten zum Erliegen gekommen."

Benko beklagt sich bei der Haftrichterin

Benko erklärt der Richterin in weiterer Folge wörtlich: „De facto sind die Ermittlungstätigkeiten zum Erliegen gekommen. Ein sehr gutes Beispiel ist, wenn Sie sich den Fortführungsantrag der WKStA vom Juli ansehen, hat sie informiert, dass im Zusammenhang mit dem Unterfaktum Waffen zwei Abschlussberichte vorliegen, die zeitnahe einer Enderledigung zugeführt werden würden. Das war vor 3,5 Monaten, aber dazu gibt es nach wie vor keine Enderledigung, obwohl es auch im Zusammenhang mit den Waffen keine weiteren Ermittlungstätigkeiten gab. Da gibt es so viele Themen. Das, was ich einfach sagen möchte, ist, dass die fast zehn Monate in U-Haft als Unbescholtener, noch dazu, wo ich mich von Monat zu Monat schwerer verteidigen kann, weil der Umfang des Akts immer tiefer und enormer wird. Es ist nicht bewerkstelligbar und insofern ist das Thema Verhältnismäßigkeit und die Tatsache, dass es definitiv keine Waffengleichheit gibt – ich habe nach wie vor keinen Zugang zu historischen E-Mails. Ich habe keine Möglichkeit, mich mit historischen Dokumenten frei zu beweisen.“

Der Konter der Richterin zielt auf die zahlreichen Vorwürfe gegen Benko ab, die in immer mehr Ermittlungssträngen von den Kriminalisten untersucht werden müssen: Das sei „diesem Ermittlungsverfahren geschuldet. Insofern hat die WKStA nur begrenzte Ressourcen“. Sie habe hier nur zu beurteilen, „ob es einen dringenden Tatverdacht gibt oder nicht.“

Gegen Ende wird es erneut emotional. Benko wendet sich wieder direkt an die Richterin: Sie könne aber die Verhältnismäßigkeit beurteilen, „was jetzt die fast zehn Monate Untersuchungshaft anbelangt, und auch die Tatsache, dass ich mich mit den immer eingeschränkteren Mitteln definitiv nicht im Sinne einer Waffengleichheit verteidigen kann und meine Verteidigungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt sind. Und das, glaube ich, können Sie, nachdem wir uns schon einige Male gesehen haben, beurteilen.“

„Sie können wieder zurück nach Wien kommen ...“
Daraufhin meint die Oberstaatsanwältin der WKStA zu Benko: „Sie wissen schon, dass Sie wieder zurück nach Wien kommen können, wenn es jetzt darauf hinausläuft, dass es Ihnen in Innsbruck so schlecht geht.“

Schließlich wird die Verhandlung von der Haftrichterin nach exakt einer Stunde beendet. Mit einem Ergebnis, das den U-Häftling René Benko wenig erfreut haben wird: Das Gericht verkündet um 11 Uhr den Beschluss auf Fortsetzung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr. Bis längstens 12. Jänner 2026.

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