„Erstmals habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, und schon bin ich in die Falle getappt!“ Auf ihren neuen Pkw – bzw. den Verkäufer – ist die Besitzerin aus dem burgenländischen Bezirk Neusiedl nicht gut zu sprechen. Wegen Gefahr im Verzug darf der „Schrotthaufen“ nicht mehr fahren – dabei hatte der Betrieb das „Pickerl“ selbst ausgestellt.
6500 Euro hatte die Burgenländerin kurz vor den Sommerferien in einem Autohaus in Wien-Floridsdorf für einen neuen Gebrauchtwagen hingeblättert, ihren bisherigen VW Fox, Baujahr 2000, gab es obendrauf. Drei Jahre hat sie dafür gespart. Alles schien perfekt. Doch schon nach kurzer Zeit machte der angekaufte Nissan Qashqai, der zumindest laut den Kfz-Papieren alle gesetzlichen Auflagen erfüllt hat, „komische Geräusche“. „Die Probleme wurden immer ärger, aus Angst vor schwerwiegenden Folgen nahm ich das Fahrzeug nur noch in Notfällen in Betrieb“, schildert Bettina G.
Als es die Zeit und die Geldbörse erlaubte, fuhr die Frau in eine Werkstatt. „Dieses Fahrzeug ist in keinem guten Zustand“, lautete der technische Befund der Mechaniker. Der Besitzerin wurde geraten, einen Automobilklub aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung ihres Wagens zu beauftragen. Das Ergebnis war ernüchternd.
Auto eine „Gefahr“
„Mir wurde sofort untersagt, in dieses Auto einzusteigen, weil es eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, sowohl für mich als auch für jeden anderen Verkehrsteilnehmer“, berichtet Bettina G. über die fachliche Einschätzung der Lage. Der entscheidende Nachsatz, der die Emotionen hochgehen ließ: Dass dieser Pkw im März noch problemlos zu einem Kfz-Pickerl gekommen ist, sei „unmöglich“!
Das Auto stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr und für mich selbst dar.
Bettina G.
Von Bremsen bis zur Kurbelwelle
Defekte Bremsen, angeschlagene Spurgelenke, schadhafte Spurstange, lädierte Kurbelwelle – die Liste der groben Mängel ist lang. Und dazu noch starker Ölverlust. „Es ist so ziemlich alles kaputt, was nur kaputt sein kann“, stellt die Besitzerin verbittert fest: „Von meinen wenigen Kilometern, die ich mit dem Nissan Qashqai gefahren bin, können diese Gebrechen nach Ansicht der Experten nicht stammen.“
Keine Schlichtung möglich
An das Fahren ist mit diesem Modell nicht mehr zu denken. Eine für die Konsumentin zufriedenstellende Lösung kam nicht infrage. „Ein Schlichtungsversuch in Absprache mit dem Autohaus schlug fehl“, zieht Bettina G. ernüchternde Bilanz.
Die Vorgehensweise des Betriebes und ein Kfz-Pickerl, das nicht hält, was es verspricht, verärgert nicht nur die Burgenländerin, wie eine Fülle an Online-Bewertungen über die Firma aufzeigt. Für eine Stellungnahme war das Autohaus nicht erreichbar. Die Burgenländerin: „Ich gebe noch nicht auf!“
Ähnliches hat kürzlich eine Niederösterreicherin erlebt: Die Frau aus dem Weinviertel ließ vor dem Kauf eines Pkw einen Ankaufstest machen, der einen geringen Schaden ergab. Nach dem Kauf und beim ersten „Pickerl“-Termin nur wenige Wochen später dann die Ernüchterung.
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