Prozess in Feldkirch

Ehefrau vergewaltigt und zur Abtreibung gezwungen

Vorarlberg
10.11.2025 17:25

Er hat seine Ehefrau erniedrigt, vergewaltigt und zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen: Am Landesgericht Feldkirch ist ein 45 Jahre alter Rumäne zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. 

Das spätere Opfer war erst 16 Jahre alt, als sie den Angeklagten in ihrer Heimat Rumänien kennenlernte. Zwei Jahre später zog sie zu ihm nach Vorarlberg. Es folgte die Hochzeit, zwei Kinder wurden geboren. Als die Frau dann zum dritten Mal schwanger wird, nötigt ihr Mann sie zur Abtreibung. Schon damals ist der Rumäne gewalttätig. Schläge, Drohungen, Erniedrigungen durch ihren Mann setzen der jungen Frau psychisch sehr zu. Aus Angst schweigt sie – selbst als sie von ihrem Peiniger vergewaltigt wird.

Als die Rumänin 2019 erneut schwanger wird, droht er ihr: „Ich werde dir so lange in den Bauch schlagen, bis das Kind behindert auf die Welt kommt!“ Nachdem der Brutalo mit der Entführung der beiden gemeinsamen Kinder nach Rumänien droht, stimmt die Gepeinigte dem Schwangerschaftsabbruch zu. Die Frau begibt sich in Psychotherapie. Es folgen Trennung und Scheidung. Dennoch lässt der Angeklagte nicht von ihr ab, vergewaltigt sie im Keller.

Fall landete beim Obersten Gerichtshof in Wien
Bereits Anfang des Jahres war der Fall vor dem Schöffengericht in Feldkirch verhandelt worden. Damals hatte der Senatsvorsitzende den bislang Unbescholtenen im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Dem Opfer wurden 7000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Doch der Anwalt ging in Berufung, scheiterte allerdings zunächst am Oberlandesgericht in Innsbruck. Der Fall landete schließlich beim Obersten Gerichtshof in Wien.

Dort sah man Begründungsmängel bezüglich des Schuldspruchs zur fortgesetzten Gewaltausübung und hob das Urteil auf, weshalb die Causa am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt werden musste. Statt der ursprünglich verhängten vier Jahre Haft wurde nun das Strafmaß auf drei Jahre und neun Monate reduziert.

„Nur eine Ohrfeige“, als sie sich scheiden lassen wollte
Der Rumäne selbst bestreitet alle Vorwürfe, so auch in der Verhandlung am Montag: „Ich habe meine Frau weder unterdrückt noch jemals körperliche Gewalt angetan.“ Nur eine Ohrfeige habe er ihr damals verpasst, als sie sich scheiden lassen wollte. Opfervertreterin Eva Müller forderte hingegen erneut 7000 Euro an Teilschmerzengeld für ihre Mandantin: „Sie hat bis heute diese Gewalt und den Schwangerschaftsabbruch nicht verkraftet und ist im Leben noch lange noch nicht dort angekommen, wo sie hin möchte.“ Nach wie vor sei die Frau unsicher und misstrauisch, vor allem gegenüber Männern.

Auch bei der gerichtlichen Neuauflage glaubt der Schöffensenat dem Opfer. Das Urteil von Richterin Lea Gabriel kostet den Rumänen dann doch noch ein paar Tränen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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