Für EU-Wahl

Deutsches Höchstgericht kippt Drei-Prozent-Hürde

Ausland
26.02.2014 12:56
Die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen in Deutschland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Mit dem Höchstgerichtsurteil haben sich die Wahlchancen kleinerer Parteien wie der NPD und der Piraten drastisch erhöht. Sie können nun schon mit rund einem Prozent der Stimmen auf ein Mandat im EU-Parlament hoffen.

Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes EU-Land 96 von 751 Abgeordneten im Europaparlament. Gegen die Sperrklausel hatten mehrere kleine Parteien geklagt. Das Höchstgericht, das bereits Ende 2011 die zuvor geltende Fünf-Prozent-Hürde aufgehoben hatte, gab ihrer Klage mit fünf zu drei Stimmen statt.

Keine stabile Mehrheit im EU-Parlament notwendig
Die Höchstrichter argumentieren, dass die deutsche Sperrklausel für die Arbeit des Europaparlaments nicht erforderlich sei. Dieses sei nämlich bereits jetzt so zersplittert, dass eine Wahlhürde in Deutschland dem Prinzip der Wahlrechtsgerechtigkeit widerspräche. Außerdem sei eine stabile Mehrheit im Europaparlament nicht nötig, damit es funktionsfähig bleibe.

Das EU-Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren. Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Deutschen Bundestag verglichen werden, "wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist", hieß es im Urteil.

CDU/CSU warnen vor "radikalen Kräften im EU-Parlament"
Während die Kleinparteien jubeln, sind die Koalitionsparteien besorgt. "Nun müssen wir mit dem Urteil leben und auch damit, dass wir Splitterparteien und radikale Kräfte aus Deutschland im EU-Parlament haben werden. Das ist keine sehr angenehme Situation", warnten die beiden Spitzen der CDU bzw. CSU im EU-Parlament, Herbert Reul und Markus Ferber.

SPD: "Gesetzgeber hat Entscheidung zu akzeptieren"
Der SPD-Fraktionschef im Bundestag, Thomas Oppermann, sagte, der Gesetzgeber habe die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren: "Umso mehr kommt es nun darauf an, eine Zersplitterung politisch zu vermeiden. Wir wollen alles dafür tun, dass extreme und rechte Parteien aus Deutschland keinen Platz im neuen Europäischen Parlament haben."

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