Krimi um Milliarden €

Löst Österreicher eine Zocker-Revolution aus?

Fußball International
09.11.2025 11:16

Die Zocker-Welt schaut gebannt nach Luxemburg. Denn der dortige Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte bald Spielern ermöglichen, ihre Verluste von ausländischen Online-Casinos zurückzubekommen. Türöffner dafür ist möglicherweise ein Österreicher. . .

Jahrelang hatten Glücksspielanbieter ohne gültige Lizenz in diversen europäischen Ländern online Spiele angeboten. Das kann sich für sie möglicherweise bald rächen – und teuer werden. Sowohl im Bereich Online-Sportwetten als auch Online-Casinospiele.

Der österreichische Verbraucher hatte erfolgreich gegen den maltesischen Glücksspielanbieter Mr Green (ohne österreichische Konzession) seine Verluste zurückgefordert. Doch er wartet seither auf die Zahlung – und wehrt sich.

Jurist erklärt die Lage vor dem EugH
„Die Entscheidungen aus Wien sind seit 13. April 2022 rechtskräftig und vollstreckbar. Um die Vollstreckung zu sichern, beantragte er am 13. Februar 2024 einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung gegen Bankkonten von Mr Green u. a. in Irland, Luxemburg, Malta und Schweden“, erklärt Experte Istvan Cocron (Berlin) den Hintergrund: „Der maltesische Gesetzgeber hat 2023 den Art. 56A Glücksspielgesetz (Bill 55) eingeführt, der die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen in Malta ausschließen soll.“

Rechtsanwalt Istvan Cocron vertritt diverse Spieler.
Rechtsanwalt Istvan Cocron vertritt diverse Spieler.(Bild: Cocron)

Wird Maltas Gesetz „Bill 55“ unwirksam?
Der Österreicher wollte nicht hinnehmen, dass eine Vollstreckung nicht möglich sein soll. Nun landete der Fall deshalb zur Entscheidung vor dem höchsten europäischen Gericht.

Und die Signale, die aktuell aus Luxemburg kommen, tendieren laut Expertensicht zur Seite der Spieler. Denn der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, empfahl bei der Verhandlung am 30.Oktober nun eine Methode, um das „Blockade-Gesetz“ Bill 55 auszuhebeln.

Bezug nehmend auf EU Verordnung Nr. 655/2014, mit der die Eintreibung von Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen grenzüberschreitend erleichtert werden soll.

Der deutsche Jurist Prof. Christian Solmeke dazu: „Dieses Gesetz blockiere die Anerkennung und Vollstreckung von Rückzahlungsurteilen in Malta systematisch. Die erfolgreiche Eintreibung von Forderungen sei dadurch in erheblichem Maße gefährdet. Ein rechtskräftiges EU-Urteil dürfe nicht durch ein nationales Gesetz eines anderen Mitgliedstaates wirkungslos werden.

Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union habe Vorrang.“

Sportwetten und Casino-Urteil: Entscheidung im Frühjahr 2026
„Der Druck wird nicht nur gegen die Online-Sportwettenanbieter, sondern die Online-Glücksspielanbieter insgesamt erhöht“, weiß Cocron.

Denn Emilious Empfehlung könne demnach tausenden Spielern in Europa den Weg zur Rückforderung ihrer Verluste öffnen. Die Schlussanträge werden am 11. Dezember 2025 erwartet, mit einem Urteil des EuGH ist im Frühjahr 2026 zu rechnen.

Bis dahin werden die meisten Klagen auf Rückforderung ausgesetzt, die Verfahren pausieren.

Am Donnerstag Nachmittag folgte dann indes in der Sportwetten-Branche der Hammer. Cocron erklärt einen Bericht von „Malta Media“: „Dieser sorgt unter Anlegern, Prozessanwälten und Betroffenen der Online-Glücksspiel-Anbieter gleichermaßen für Aufsehen.

 

Bericht aus Malta sorgt für Wirbel
Unter dem Titel „Tipico: From Billion-Euro Dividends to an Empty Shell“ zeichnet das Investigativ-Medium nach, wie die maltesische Tipico Co. Ltd im Jahr 2024 mehr als eine Milliarde Euro an Dividenden ausgeschüttet , den Markennamen „Tipico“ veräußert und ihre deutsche Holdinggesellschaft an die Konzernmutter übertragen haben soll, während gleichzeitig hunderte Klageverfahren durch entsprechende Aussetzungsbeschlüsse der Gerichte zur Aussetzung gebracht wurden.“

Bedeutet laut des Juristen: „Anscheinend wollte Tipico die Entscheidung des EugH nicht einfach passiv abwarten, sondern die Vermögenswerte des betroffenen Sportwettenanbieters Tipico Co. Ltd. in Sicherheit bringen, so die Ausführungen von Malta Media.

Zurück blieb – so die Analyse von Malta Media – eine Gesellschaft mit nur noch wenigen Millionen Euro Eigenkapital, während die Gewinne und Markenrechte innerhalb der Luxemburger Konzernstruktur weitergereicht wurden.“

Ernüchternd für die Spieler: „Sollte der EuGH die Rückforderungsansprüche endgültig bestätigen, droht die Durchsetzung der Ansprüche gegen vermögenslose Gesellschaften zur nächsten juristischen Hürde zu werden.“

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