Sechsstellige Gewinne

Sportwettenkönig kassierte Sozialhilfe: Verurteilt

Gericht
07.05.2024 15:00

Ein 34-Jähriger hatte bei Fußballwetten das richtige Gespür oder einfach Glück. Er fuhr Gewinne im sechsstelligen Bereich ein. Weil er aber weiterhin Mindestsicherung kassierte, musste sich der Wettkönig am Dienstag in Wien wegen gewerbsmäßig schweren Betrug vor einem Schöffengericht verantworten.

„Die ganze Spielerei, das war ja kein fixes Einkommen. Die Mindestsicherung war wie eine Sicherheit für mich. Wenn es beim Wetten mal schlecht lief“, sagt der 34-jährige Angeklagte am Dienstag im Wiener Landesgericht, wo er sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug verantworten muss. Der junge Vater aus Wien war dem Wettspielwahn verfallen, konkret war er süchtig nach Fußballwetten. Und dabei auch erfolgreich, wie die Anklageschrift zeigt. 283.075 Euro soll er gewonnen, bzw. von seinem Vater für Wetten bekommen haben. Die Gewinne hat er jedoch nicht in seinen Anträgen auf Mindestsicherung angegeben.  

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 Die Mindestsicherung war wie eine Sicherheit für mich. Wenn es beim Wetten mal schlecht lief.

Mario S. im Wiener Landl 

Gewinne sind Einkommen
„Insgesamt zehnmal hat er seit 2018 Anträge auf Mindestsicherung gestellt, 52.745 Euro von der Magistratsabteilung 40 erhalten, obwohl er durch die Sportwetten-Gewinne genug Einkommen zur Verfügung hatte“, leitet die Staatsanwältin die Verhandlung ein. Das Gesetz sehe vor, dass derartige Gewinne als tatsächliches Einkommen zähle. „Er hat natürlich nicht nur gewonnen, sondern wie jeder Spieler auch verloren. Das ist wie Roulette“, sagt Rechtsanwalt Normann Hofstätter, der Mario S. verteidigt. „Aus meiner Sicht hat er mehr verloren als gewonnen.“

Der geständige Angeklagte mit Anwalt Normann Hofstätter (Bild: Anja Richter, Krone KREATIV)
Der geständige Angeklagte mit Anwalt Normann Hofstätter

Der einst Wettsüchtige bekennt sich im Prozess schuldig: „Ich habe das Spielen komplett aufgegeben und mich überall sperren lassen. Mir ist klar, dass ich einen Fehler gemacht habe“, beteuert Mario S., der mittlerweile einen Job gefunden hat.

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Er hat natürlich nicht nur gewonnen, sondern wie jeder Spieler auch verloren. Das ist wie Roulette.

(Bild: Peter Tomschi)

Anwalt Normann Hofstätter

Zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe
Aufgeflogen war die Causa über die Geldwäschemeldestelle. Die Bank war aufgrund der Einzahlungen im Teils sechsstelligen Bereich stutzig geworden und hat diese an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Nach kurzer Beratung fällt der Schuldspruch des Schöffengerichts: Zwei Jahre bedingte Haft. Der Angeklagte nimmt an und muss damit rechnen, dass die MA 40 die 52.745 Euro zurückfordern wird.

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