EGMR gab ihnen recht

Häftlinge in Estland klagten wegen Rauchverbot

Ausland
04.11.2025 14:47

In Estland haben drei Häftlinge geklagt, weil sie im Gefängnis nicht rauchen dürfen. Sie hätten deshalb Entzugserscheinungen wie Schlafstörungen und Angstzustände gehabt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihnen nun recht. Ein vollständiges Rauchverbot verletzte das Recht auf Privat- und Familienleben, urteilte er am Dienstag.

Nach Einschätzung des Straßburger Gerichtshofs darf ein Häftling nicht allein „aufgrund seines Status als nach einer Verurteilung inhaftierter Mensch“ seine Rechte verlieren, die die Europäische Menschenrechtskonvention schützt. Auch Gefangene hätten ein Recht auf Privatleben und freie Entscheidungen. Damit wurde den drei Häftlingen recht gegeben, die geklagt hatten. Die persönliche Autonomie von Häftlingen sei bereits eingeschränkt, daher die Freiheit, über Dinge wie das Rauchen selbst zu entscheiden, besonders wertvoll.

Die estnischen Behörden hatten 2017 ein vollständiges Rauchverbot in Haftanstalten verhängt. Die Auswirkungen seien aber nicht abgewogen und die Entscheidung nicht ausführlich begründet worden, teilte der EGMR mit.

In Österreich gibt es in Gefängnissen eigene Zellen für Raucherinnen und Raucher, außerhalb ist Rauchen verboten. Ein komplettes Rauchverbot ist immer wieder diskutiert worden. „Ich bin überzeugt, dass ein Rauchverbot zu Revolten führt“, sagte Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft, vor einigen Jahren. In Ländern wie Australien und Neuseeland bekommen Häftlinge Nikotinersatzstoffe und Gruppentherapie angeboten, dort gelten wie in Estland bisher auch Verbote. Es kam tatsächlich schon zu Revolten deshalb.

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