EGMR gab ihnen recht
Häftlinge in Estland klagten wegen Rauchverbot
In Estland haben drei Häftlinge geklagt, weil sie im Gefängnis nicht rauchen dürfen. Sie hätten deshalb Entzugserscheinungen wie Schlafstörungen und Angstzustände gehabt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihnen nun recht. Ein vollständiges Rauchverbot verletzte das Recht auf Privat- und Familienleben, urteilte er am Dienstag.
Nach Einschätzung des Straßburger Gerichtshofs darf ein Häftling nicht allein „aufgrund seines Status als nach einer Verurteilung inhaftierter Mensch“ seine Rechte verlieren, die die Europäische Menschenrechtskonvention schützt. Auch Gefangene hätten ein Recht auf Privatleben und freie Entscheidungen. Damit wurde den drei Häftlingen recht gegeben, die geklagt hatten. Die persönliche Autonomie von Häftlingen sei bereits eingeschränkt, daher die Freiheit, über Dinge wie das Rauchen selbst zu entscheiden, besonders wertvoll.
Die estnischen Behörden hatten 2017 ein vollständiges Rauchverbot in Haftanstalten verhängt. Die Auswirkungen seien aber nicht abgewogen und die Entscheidung nicht ausführlich begründet worden, teilte der EGMR mit.
In Österreich gibt es in Gefängnissen eigene Zellen für Raucherinnen und Raucher, außerhalb ist Rauchen verboten. Ein komplettes Rauchverbot ist immer wieder diskutiert worden. „Ich bin überzeugt, dass ein Rauchverbot zu Revolten führt“, sagte Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft, vor einigen Jahren. In Ländern wie Australien und Neuseeland bekommen Häftlinge Nikotinersatzstoffe und Gruppentherapie angeboten, dort gelten wie in Estland bisher auch Verbote. Es kam tatsächlich schon zu Revolten deshalb.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.








