Die schweizerisch-französische Rennfahrerin Laura Villars hat rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen neue Regeln vorzugehen, die sie daran hinderten, gegen den amtierenden FIA-Präsidenten Mohammed Ben Sulayem zu kandidieren.
Die Wahl war für Dezember angesetzt, aber der Emirati Ben Sulayem wird voraussichtlich im Dezember ohne Gegenkandidaten oder -kandidatin für eine zweite Amtszeit an der Spitze des Automobil-Weltverbandes wiedergewählt werden.
Überraschende Kandidatur
Die 28-jährige Villars hatte im September überraschend ihre Kandidatur angekündigt, konnte jedoch bis zum Stichtag am 24. Oktober nicht die erforderliche Liste potenzieller Vizepräsidenten aus einer offiziellen Liste von 29 Kandidaten zusammenstellen. In einer Erklärung vom 27. Oktober sagte sie, ein Pariser Gericht habe sie ermächtigt, die FIA vor einen Eilrichter zu laden, wobei die Anhörung für den 10. November angesetzt sei. Die für 12. Dezember in Usbekistan geplante Wahl soll bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt werden. Villars Anwalt Robin Binsard sagte, das Gericht nehme „die schwerwiegenden demokratischen Mängel innerhalb der FIA sowie mehrere Verstöße gegen ihre Statuten und Vorschriften“ ernst.
Wahlordnung im Juni geändert
Die FIA hatte ihre Wahlordnung erst im Juni unter der aktuellen Führung geändert. Demnach müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Liste mit sieben Vizes aus sechs Weltregionen vorlegen – alle aus einer zuvor von der FIA genehmigten Kandidatenliste. Für Südamerika ist jedoch nur eine Person zugelassen: Fabiana Ecclestone, Ehefrau des früheren Formel-1-Chefs Bernie Ecclestone. Sie unterstützt Ben Sulayems Team, wodurch laut Villars keine alternative Liste vollständig gebildet werden kann.
„Verletzung des demokratischen Prinzips“
In ihrer Klage spricht die Westschweizerin von einer „Verletzung des demokratischen Prinzips und des Vereinspluralismus“ innerhalb der FIA. Sie habe mehrfach versucht, einen „konstruktiven Dialog“ über interne Demokratie und transparente Wahlregeln zu führen, jedoch ohne Erfolg.

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