Was kostet Transparenz? Seit die Informationsfreiheit gilt, sind allein beim Land drei Bedienstete Vollzeit mit der Erledigung der Ansuchen beschäftigt. Die SPÖ wittert parteipolitischen Missbrauch, die FPÖ wehrt die Kritik ab.
Nach 100 Jahren ist das Amtsgeheimnis Geschichte, die als ehrenhaft erachtete Verschwiegenheitspflicht hat sich aus der Verfassung verflüchtigt. Seit 1. September ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Was früher kaum vorstellbar war, dem ist nun Tür und Tor geöffnet: Bürger können ohne große Umschweife Auskünfte aus der Verwaltung einholen. Fragen über Fragen drängen sich nicht nur bei Herr und Frau Österreicher auf. Beim Land Burgenland sind nach knapp zwei Monaten im IFG-Sog 79 Anfragen eingelangt.
126 Ansuchen
In der Landesholding sammelten sich 47 Informationsbegehren an. Das sind insgesamt 126 oft mehrere Seiten umfassende Ansuchen um Beantwortung. Davon entfallen allein 50 auf die FPÖ – das sind fast 40 Prozent. Nicht eingerechnet in der aktuellen Auflistung sind Anfragen an die 171 Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen.
Der freiheitliche Themenbogen spannt sich vom millionenschweren Projekt Aktivpark Güssing über die Ausgaben im Rahmen der Pflegestützpunkte bis zu den Kosten und Vorgängen rund um die „Neue Eisenstädter“.
Mitarbeiter kommen mit Beantwortung kaum nach
Nach nur wenigen Wochen IFG macht sich ebenfalls heftige Kritik im Landhaus breit. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sei als wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Interesse der Bürger zu begrüßen, jedoch nicht als undurchsichtige Machtbefugnis für parteipolitische Zwecke, klagt SPÖ-Klubvorsitzender Robert Hergovich. Der Vorwurf richtet sich gegen die Freiheitlichen.
„Die FPÖ-Anfragenflut ist nichts anderes als der Missbrauch eines Bürgerrechts. Das bindet zudem personelle Ressourcen und bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung für etliche Bedienstete im Land, in den Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen“, prangert Hergovich an. Wie die „Krone“ erfahren konnte, sind allein beim Land drei Mitarbeiter Vollzeit mit der Koordinierung und Abwicklung von IFG-Anfragen beschäftigt, nicht eingerechnet der Personalaufwand in den betroffenen Abteilungen.
FPÖ kontert
„Die SPÖ-Vorhaltungen sind nicht korrekt“, kontert FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer. Bei Anfragen gehe es darum, sinnvoll Informationen zu beschaffen. „Falls der Aufwand nicht gerechtfertigt ist, kann die Beantwortung abgelehnt werden“, erklärt er. Das sei bei der Anfrage zur Kostenlage der Töchter der Landesholding so gewesen.
Punkto Schutz der Behörde verweist Hofer auf § 9 Abs. 3 IFG: „Der Zugang zur Information ist nicht zu gewähren, wenn der Antrag auf Information offenbar missbräuchlich erfolgt oder wenn die Erteilung der Information die sonstige Tätigkeit des Organs wesentlich und unverhältnismäßig beeinträchtigen würde.“
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