Man sollte annehmen, dass die Polizei nicht nur beim Ausstellen einer Strafe sorgfältig vorgeht, sondern auch bei der Eintreibung. Was Leser Peter H. passiert ist, hat mit Sorgfalt aber nichts zu tun.
"Ich war der Meinung, dass mit der Bezahlung alles erledigt ist, bis zwei Monate später eine Mahnung kam. Darin hieß es, ich solle bezahlen, oder man werde mich pfänden", erinnert sich der Wiener an das Schreiben vom Mai des letzten Jahres.
Er rief deshalb sofort am Kommissariat in seinem Bezirk an, wo man ihm mitteilte, dass das Geld noch nicht eingelangt sei. Leider verließ sich Herr H. darauf, dass das Geld noch auftauchen würde. Doch im Oktober folgte die Lohnexekution.
Herr W. wandte sich deshalb an das Wachzimmer, wo er die 50 Euro einbezahlt hatte. Dort wurde bestätigt, dass man einfach darauf vergessen hat, diese Information weiterzugeben.
Ihre Ombudsfrau hat sich deshalb schon im November an die Polizei gewandt. Antwort bekommen haben wir aber erst vor kurzem: "Es ist von einer Doppelbestrafung auszugehen, weshalb die Rückzahlung der Kosten durchgeführt wurde."
Schön und gut. Aber wie steht’s mit der Sorgfalt?









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