Obwohl einem Pinzgauer vor zwei Jahren der Führerschein gezupft worden war, setzte er sich immer wieder hinter das Steuer – auch angetrunken. Über die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6000 Euro beschwerte er sich auch beim Verwaltungsgericht. Vergeblich, weil die bisherigen Strafen keine Wirkung zeigten.
An zwei Juni-Tagen nacheinander bekam ein Pinzgauer (Salzburg) Post von der Zeller Bezirkshauptmannschaft. In beiden Fällen ging es um Strafbescheide. In beiden um das Fahren ohne einen gültigen Führerschein beziehungsweise unter dem Einfluss von Alkohol. Bereits 2023 hatte der Mann seine Lenkberechtigung verloren – entzogen durch die Behörde.
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