Alkohol, kein Schein

6000 Euro Strafen für unbelehrbaren Verkehrssünder

Salzburg
08.10.2025 20:30

Obwohl einem Pinzgauer vor zwei Jahren der Führerschein gezupft worden war, setzte er sich immer wieder hinter das Steuer – auch angetrunken. Über die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6000 Euro beschwerte er sich auch beim Verwaltungsgericht. Vergeblich, weil die bisherigen Strafen keine Wirkung zeigten.

An zwei Juni-Tagen nacheinander bekam ein Pinzgauer (Salzburg) Post von der Zeller Bezirkshauptmannschaft. In beiden Fällen ging es um Strafbescheide. In beiden um das Fahren ohne einen gültigen Führerschein beziehungsweise unter dem Einfluss von Alkohol. Bereits 2023 hatte der Mann seine Lenkberechtigung verloren – entzogen durch die Behörde.

Das hielt ihn aber nicht auf: Am 28. Dezember 2024, drei Tage nach Weihnachten, hielt die Polizei das Auto des Unbelehrbaren an. Der Pinzgauer saß da mit 0,7 Promille hinter dem Steuer. Nur 48 Minuten später folgte die nächste Anhaltung: Wieder war der führerscheinlose Mann mit dem Pkw unterwegs, und nach wie vor betrunken – mit knapp über 0,5 Promille. Bei der Kontrolle versuchte er sogar abzuhauen, legte den Rückwärtsgang ein. Ein Polizist konnte aber noch den Pkw-Schlüssel ziehen.

Schon 17 Verwaltungsstrafen kassiert
Vier Monate später, am 25. April, lenkte er wieder ein Fahrzeug ohne Führerschein. Und wurde wieder angehalten. Alles in allem verlangte die Behörde Strafen in Höhe von rund 6000 Euro und verwies dabei auf sein Verwaltungsstrafenregister: 17 (!) Vormerkungen finden sich dort schon.

Der Pinzgauer legte Beschwerde ein, jammerte über die „vollkommen überzogene Höhe der Geldstrafe“ und bat vorab um Ratenzahlung. Zur Verhandlung im Landesverwaltungsgericht erschien er gar nicht. Das Gericht lehnte die Beschwerde aber ohnehin ab und machte klar, dass es sich um „gröbste verkehrsrechtliche Verstöße“ handle und die Strafen keinesfalls zu hoch seien – die bisherigen zeigten nämlich offensichtlich keine Wirkung. 

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