Nach 30 Operationen und einem ebenso langen Arbeitsleben musste ein Schwerkranker in Kärnten auch noch vor Gericht, weil er sich zu viel Pflegegeld erschlichen haben soll. Doch was in Klagenfurt als Prozess um einen Sozialbetrug begann, endete mit einem menschlichen Drama.
Manchmal liegen zwischen einer Anklage und den Menschen, die als Angeklagte vor Gericht landen, Welten. So auch im Falle eines Ehepaares in Kärnten, bei dem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nach einer Überprüfung einen Sozialbetrug ortete.
Denn beide hätten fälschlich angegeben, dass der 63-jährige schwer kranke Mann neben gezählten und ärztlich attestierten 92 (!) Diagnosen auch noch an Inkontinenz leiden würde. Dadurch erhöhte sich das Pflegegeld um 251,20 Euro monatlich – zu Unrecht, wie auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt meinte und schweren Betrug anklagte.
Die erfahrene Richterin Michaela Sanin forscht in der merkwürdigen Causa aber dann nach und kommt zu ganz anderen Schlüssen: „Mein Mann bräuchte nach den vielen Eingriffen dringend eine Windel“, erzählt ihr die Frau leise. „Aber er schämt sich so. Niemand darf davon erfahren.“
Kein Betrug: Freispruch
Was ihr das Leben ebenso schwer macht, weil sie ständig putzen und Kleidung waschen müsse. Sie sei selbst schon am Ende. Ein menschliches Drama – das mit Freisprüchen zumindest vor dem Strafgericht endet. Es sei kein Vorsatz für einen Betrug erkennbar.
Zivilrechtlich kann die PVA allerdings immer noch gegen den 30-fach Operierten vorgehen, heißt es, sofern sich der nicht seiner Frau zuliebe dazu durchringt, den Ärzten die Wahrheit zu sagen.
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