Für Kinder unter 13
Frankreich verbietet Mini-Miss-Wahlen
Die Mini-Miss-Wahlen für Kinder unter 13 sind damit zwar verboten. Wettbewerbe für 13- bis 16-Jährige dürfen dennoch weiterhin abgehalten werden. Allerdings sollen diese künftig genehmigungspflichtig sein, bei Verstößen gegen die Regelungen droht eine Strafe von 1.500 Euro, im Wiederholungsfall die doppelte Summe.
Der Senat hatte bereits im September dafür gestimmt, Schönheitswettbewerbe für Mädchen unter 16 Jahren vollständig zu untersagen. Sowohl den Organisatoren solcher Wettbewerbe als auch den Eltern der Kinder, die ihre Sprösslinge zu solchen Events schicken, sollte nach den ursprünglichen Plänen eine Strafe von zwei Jahren Haft und 30.000 Euro angedroht werden. Sowohl Veranstalter von Mini-Miss-Wahlen als auch Eltern von teilnehmenden Kindern liefen allerdings Sturm gegen das geplante Verbot.
Verbot Teil einer Gleichstellungsnovelle
Das Verbot ist Teil der größten Novelle zur Gleichstellung von Frauen in Frankreichs Geschichte. Neben dem Verbot von Mini-Misswahlen enthält der Gesetzesentwurf zudem die Ausdehnung der Väterkarenz auf sechs Monate, sowie eine umfassende Änderung der Bestimmungen zum Abbruch einer Schwangerschaft.
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