Prozess in Eisenstadt: Ein Türke muss 8000 Euro zahlen, weil er in Rage einen Wagenheber und Abschlepphaken unsachgemäß verwendet hat. Der Kontrahent soll gegen den Taxler-Kodex verstoßen haben.
Schauplatz Parndorf, der Parkplatz vor dem Outlet-Center: Taxi reiht sich an Taxi. Die Fahrgäste sind heiß begehrt – viele haben das Geld abgeschafft, manche lassen sich nach getanem Shopping sogar nach Wien chauffieren. Welch lukrative Fracht!
Bis die Windschutzscheibe geborsten ist
Am 18. September 2024 steigt ein Kunde nicht in den ersten Wagen in der Warteschlange, sondern in den zweiten. Der Taxler will losfahren, der Vordermann hat etwas dagegen. Die zwei Türken setzen zum Schreiduell an. Ersterer nimmt einen Wagenheber und drischt damit auf das hintere Auto ein. Das Mittel scheint untauglich. Erst mithilfe eines Abschlepphakens gelingt es ihm, die Windschutzscheibe zum Bersten zu bringen.
Bereits zweimal verurteilt, „obwohl ich im Recht war“
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 8000 Euro. Neben den Reparaturarbeiten – der Wagen stand 29 Tage in der Werkstatt – wurden allein für den Verdienstentgang 3567 Euro berechnet.
Am Landesgericht Eisenstadt verheimlicht der Täter, dass er zweimal wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde. Der Computer ist schlauer. „Okay. Beim ersten Mal war ich im Recht. Beim zweiten Mal hat mich meine Ex-Frau verleumdet.“ Und diesmal? „Na ja, schuldig.“
Drei Monate bedingte Haftstrafe
Vor dem Gerichtstermin habe er versucht, sich mit dem Chef des konkurrierenden Taxiunternehmens finanziell zu einigen. „Aber der Betrag, den er wollte, schien mir zu hoch.“ Laut Urteil muss er nun die volle Länge blechen. Drei Monate bedingte Haft gibt’s obendrauf. Er akzeptiert. Aber: „Im Moment kann ich höchstens 30 Euro pro Monat zahlen“, sagt der 42-Jährige, der 650 Euro Arbeitslosengeld bezieht und mit der „geringfügigen“ Taxlerei auf 1200 Euro kommt. 750 davon gehen als Alimente an seine drei Kinder.
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