Rekord-Pleitier René Benko bleibt zumindest bis zum ersten Prozess rund um die Signa-Insolvenz in Untersuchungshaft. Auf Antrag seines Verteidigers fand am Dienstag eine Haftprüfungsverhandlung statt, das Gericht entschied allerdings, dass der einstige Immobilienjongleur nicht freikommt.
Zuletzt war die Untersuchungshaft gegen Benko am 6. August verlängert worden, das Gericht sah damals weiterhin Tatbegehungsgefahr gegeben. Auch am Dienstag wurde der Antrag Benkos auf Enthaftung abgelehnt.
Gericht sieht weiterhin Tatbegehungsgefahr
Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und auch der Verhältnismäßigkeit der Haft, teilte das Landesgericht für Strafsachen Wien mit. Die für die Untersuchungshaft relevanten Umstände hätten sich nicht geändert. Die Untersuchungshaft wurde bis zum 10. November 2025 verlängert, der 9. November fällt auf einen Sonntag.
Der Beschluss ist bisher nicht rechtskräftig, weder die Verteidigung noch die WKStA gaben eine Erklärung ab. Daher könnte noch bis Freitag Beschwerde eingelegt werden.
Prozess ab 14. Oktober in Innsbruck
Der erste Prozess gegen René Benko im umfangreichen Signa-Komplex wird ab 14. Oktober in Innsbruck stattfinden. Dabei geht es um eine mutmaßliche Geldverschiebung im Zuge der Insolvenz.
Die WKStA wirft Benko betrügerische Krida vor, im Fokus steht dabei eine Mietvorauszahlung für die damals unbewohnbare Hungerburg-Villa in Innsbruck. Benko soll am 13. Oktober mit einem Sondertransport in die Tiroler Landeshauptstadt verlegt werden, wie die „Krone“ erfuhr. Der Tiroler Immobilienspekulant sitzt seit Jänner 2025 in der Wiener Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.
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