Fentanyl-Alarm in Wien

Mit „Zombie-Droge“ gestreckt? Dealer angeklagt

Gericht
02.09.2025 06:00

Drei Kilogramm Suchtgift konnten Wiener Beamte im Oktober sicherstellen. Das Labor, das das Methamphetamin untersuchte, machte einen vermeintlichen Horror-Fund: Spuren von Fentanyl. Im Landl sitzen nun die drei Dealer vor dem Richter.

Eigentlich ist es kein ungewöhnlicher Zugriff durch verdeckte Ermittler am 9. Oktober in Wien: Die Beamten machten mit einem Mittelsmann, der – wie nun bekannt ist – damals aus einem Gefängnis heraus mit einem illegalen Handy die Drogenübergabe organisierte, einen Ort und Zeitpunkt aus. Dort trafen die Polizisten die Dealer, nahmen sie fest und konfiszierten drei Kilo Suchtgift. 

Amerikanische Drogenbehörden eingeschaltet
Im Labor schrillten dann aber alle Alarmglocken: Das Methamphetamin wurde positiv auf Spuren von Fentanyl getestet – die „Zombie-Droge“, die in den USA bereits Hunderttausende Todesopfer gefordert hat. Sogar die amerikanische Drogenbehörde sollte in dem österreichischen Fall zugezogen werden, damit der Ursprung – vermutet in Mexiko – eruiert werden könne. Eine Ausbreitung der höchst tödlichen Droge müsse nämlich unbedingt verhindert werden.

Von links nach rechts: Verteidiger Philipp Wolm, Mirsad Musliu und Felix Elstner
Von links nach rechts: Verteidiger Philipp Wolm, Mirsad Musliu und Felix Elstner(Bild: Sophie Pratschner)

Ein Gutachten aus Graz gab dann aber Entwarnung: Das Opioid ist im Zweifel nicht nachweisbar. Ein möglicher Anteil sei also verschwindet gering.

Vor Gericht müssen die drei serbischen Dealer aber natürlich trotzdem. Die drei Verteidiger der Männer, Mirsad Musliu, Philipp Wolm und Felix Elstner betonen einstimmig: Die Angeklagten sind nicht die großen Haie im Drogengeschäft.

„Massiver Schaden für kriminelle Organisation“
Dennoch: „Die kriminelle Organisation hat einen massiven Schaden erlitten, weil die Polizei das Suchtgift eingezogen hat. Die andere Seite der Medaille ist, dass die Drogen niemandem mehr schaden können“, so Wolm – auch, wenn das Methamphetamin nicht so tödlich ist, wie das vermutete Fentanyl.

Die geständigen Angeklagten, die zu den Hintermännern keine Angaben machen möchten, fassen Haftstrafen aus: Der 37- und 36-Jährige müssen jeweils drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis; der 40-Jährige zwei Jahre und neun Monate. 

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