Für Wohnungskauf

Immo-Branche fordert Lockerung von Förderregeln

Kärnten
21.08.2025 08:00

Leistbares Wohnen ist eine zentrale Herausforderung für Politik und die Immobilienbranche. Gewerbliche Bauträger fordern einen breiteren Zugang zur Kärntner Wohnbauförderung.

Unlängst verkündete das Land Kärnten, dass für die kommenden drei Jahre jedes Jahr 380 geförderte Wohneinheiten neu errichtet werden. Damit hofft die Politik, dass Wohnraum zukünftig wieder leistbarer wird – eine der großen Hoffnungen der Bevölkerung. Einen größeren Schub für die Bautätigkeit bringt aber wohl noch die Koralmbahn, die bekanntlich ab Mitte Dezember ihren Betrieb aufnehmen wird. So könnten bis 2029 rund 2000 neue Einheiten realisiert werden.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft und damit dem Preisdruck am Markt begegnet“, betont Paul Perkonig, WK-Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, mit Blick auf das Förderprogramm. Er sieht aber gerade den gewerblichen Bereich als zentralen Treiber der notwendigen Dynamik: „Wohnraum entsteht nicht durch politische Ankündigungen, sondern durch konkrete Bauleistung. Und die wird ganz wesentlich von den gewerblichen Bauträgern getragen.“

Zitat Icon

Wir dürfen nicht vergessen: Zwei Drittel des neuen Wohnraums in Kärnten werden von gewerblichen Bauträgern errichtet. 

Paul Perkonig, Obmann WK-Immo-Fachgruppe

Wunsch nach Änderung bei Wohnbau-Förderrichtlinien 
Daher erhofft sich die Immobilienbranche, dass Fördergelder in deutlich mehr Fällen gewährt werden. „Wir wünschen uns einmal mehr, dass auch Käuferinnen und Käufer von Wohnungen der gewerblichen Bauträger Zugang zur Wohnbauförderung erhalten“, so Perkonig. „Diese Klientel darf nicht länger ausgeschlossen bleiben. Wir müssen der Preisdynamik im gesamten Wohnbausektor entgegenwirken!“

Denn derzeit wird die „Errichtung von Wohnraum im Eigentum“ oder der „Ersterwerb von Wohnraum“ – mit strikten Grenzen für den Quadratmeterpreis – gefördert. Bei Letzterem wird in der entsprechenden Förderrichtlinie explizit auf den Eigenbedarf hingewiesen, auch für dringende Wohnbedürfnisse „nahestehender Personen“ besteht die Möglichkeit. Das deckt die komplizierte Wirklichkeit am Markt oft nicht vollständig ab; wohl auch aus budgetären Gründen.

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