Einstellungsfehler

440 Euro Strafe für 30-Cent-Schuld

Oberösterreich
25.11.2005 00:13
Eine irrtümlich falsch eingestellte Maut-Go-Box kam einen Kraftfahrer und seine Firma aus dem Salzkammergut schön teuer: Bei dem Lenker aus St. Georgen/A. fiel durch seinen Fehler eine Ersatzmaut von 30 Cent an, was nach einer Anzeige letztendlich 440 Euro Strafe zur Folge hatte! Ein Einspruch bei der Asfinag wurde abgelehnt.

Der Lkw-Lenker Günther St. war auf der A 2 in Wien mit einem vierachsigen Fahrzeug unterwegs, hatte aber zu spät bemerkt, dass seine Go-Box auf zwei Achsen eingestellt war. Sein Arbeitgeber in Timelkam wurde über die fehlende Maut von 30 Cent informiert. Er erhob bei der Asfinag gegen die 110-Euro-Strafe Einspruch. Abgelehnt!

Eine Kulanzlösung war laut Asfinag nicht möglich. Durch unglückliche Umstände hat die Firma dann die Zahlungsfrist übersehen. Nach einer Anzeige wurde das Unternehmen mit 440 Euro Strafe belangt, die sie auch bezahlte.

Bei Nachzahlung binnen fünf Stunden keine Strafe
Der Lkw-Lenker, der über die Folgen seiner irrtümlichen „Mini-Mautprellerei“ empört ist, wird von Rudolf Lehner von der Arbeiterkammer unterstützt: „Der Strafrahmen bei der Lkw-Maut ist im Verhältnis zum Vergehen zu hoch.“ 

Hätte St. innerhalb von fünf Stunden die Ersatzmaut bei einer Asfinag-Vertriebsstelle nachgezahlt, wären ihm der Ärger und die Strafe erspart geblieben.

 

 

 

 

Foto: Andreas Schiel

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