114.000 € gezahlt

Kärntnerin blitzt mit Klage gegen “Heiler” ab

Österreich
27.11.2013 16:55
Nach einer turbulenten bis kuriosen Verhandlung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt die Klage einer 55-jährigen Kärntnerin gegen einen Wünschelrutengänger abgelehnt worden. Die Frau wollte 114.000 Euro von dem Mann zurück - Geld, das sie ihm angeblich dafür gegeben hatte, dass er Unheil, das ihrer Familie wegen einer Wasserader drohe, abwende. Sie konnte die Zahlung aber nicht beweisen.

Zweimal habe sie dem 78-jährigen Wünschelrutengänger ein braunes Kuvert mit je 57.000 Euro gegeben, damit dieser ihre Familie vor Krankheiten beschütze, die ihr wegen einer Wasserader unter dem Haus drohten, sagte die Klägerin in der Verhandlung zu Richter Wilhelm Waldner. Gefordert habe der vermeintliche Heiler das Geld von ihr nicht - er habe ihr lediglich gesagt, dass sie wisse, wie viel sie zahlen müsse. Außerdem habe er sie "verhext", meinte die Frau, und: "Er hat mich angesehen und ich wusste, was ich zu tun habe."

Frau plünderte Konto ihres damaligen Ehemannes
Der Wünschelrutengänger bestritt die Zahlung. Die Klägerin konnte keine Beweise für die Geldübergaben vorbringen - Belege oder Zeugen der Übergaben gibt es nicht. Die 55-Jährige behauptete, sie hätte niemandem davon erzählen dürfen, dass sie das Geld gezahlt habe. Der Wünschelrutengänger hätte ihr aber gesagt, dass sie das Geld, oder zumindest einen Teil, zurückbekommen würde, sobald seine Arbeit getan sei.

Das Geld für die Zahlungen nahm sie, so die 55-Jährige, von einem Sparbuch, aber sie lieh sich auch einiges bei Bekannten aus und plünderte ein Konto ihres damaligen Mannes. Eine Scheidung war die Folge, außerdem ein Strafverfahren wegen Betrugs, weil sie sich das Geld unter falschen Vorwänden geliehen hatte. Der damalige Prozess, bei dem die Frau vor Gericht übrigens bestritten hatte, das Geld dem Wünschelrutengänger gegeben zu haben, endete mit einer Diversion.

Mehrmals verstrickte sich die Frau im nunmehrigen Zivilprozess während ihrer Befragung in Widersprüche. Die begründete sie entweder mit ihrer Angst vor dem Beklagten, ihrer Angst, dass ihrer Familie etwas passiere oder damit, dass sie nicht gut mit Zahlen umgehen könne.

Richter: "Habe massive Zweifel an Geldübergabe"
Für den Richter waren schließlich die widersprüchlichen Angaben der 55-Jährigen sowie die Nichtexistenz von Beweisen für die Zahlung die Gründe für die Abweisung der Klage. Waldner: "Ich habe massive Zweifel an der tatsächliche Übergabe des Geldes." Eine Zeugin, der es angeblich ähnlich wie der 55-Jährigen gegangen war, hörte der Richter nicht mehr an. "Das hat mit diesem Fall nichts zu tun." Klägeranwalt Hans Gradischnig kündigte Berufung an.

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