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Wenn der Traumurlaub zum plötzlichen Albtraum wird

Kärnten
02.07.2025 14:00

Trotz der anhaltenden Hitzewelle in Kärnten, verschlägt es viele in die Ferne. Doch die Vorstellung vom Traumurlaub bleibt oft unerfüllt: Lärm, fehlende Sauberkeit und Flugverspätungen können einem so manche Nervenzellen rauben. Die Arbeiterkammer Kärnten gibt Tipps. 

Sonne, Strand und Erholung – darauf freuen sich bereits viele Kärntner, doch vor Ort warten leider oft unangenehme Überraschungen: Baustellenlärm statt Meeresrauschen, ein kaputter Pool oder schmutzige Zimmer. Auch die Telefonrechnung kann zu horrenden Kosten führen. Wenn der lang ersehnte Urlaub nicht hält, was der Katalog verspricht, fühlen sich viele Reisende hilflos. 

AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig gibt hilfreiche Tipps.
AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig gibt hilfreiche Tipps.(Bild: Helge Bauer)

Dokumentation mit Fotos und Videos
„Der erste Schritt bei einem Reisemangel ist stets die sofortige Meldung beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort. Dokumentieren Sie den Mangel genau, idealerweise mit Fotos oder Videos. Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Nur so geben Sie dem Veranstalter die Chance zur Abhilfe“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig und führt aus: „Versäumnisse können dazu führen, dass Ansprüche später verfallen. Oft können kleine Probleme direkt vor Ort behoben werden, wenn man sie anspricht.“

Weitere Urlaubsfallen: 

  • Flugverspätungen und Annullierungen: Bei erheblichen Verspätungen oder Flugausfällen hat man unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. 
  • Handynutzung im Ausland: Außerhalb der EU können horrende Kosten entstehen. Die mobile Datennutzung im Nicht-EU-Ausland sollte deaktiviert werden und lokale Prepaid-Karten genutzt werden. 
  • Kreditkartennutzung und Bargeldabhebungen: Bei Bargeldabhebungen am Automaten können hohe Gebühren anfallen. Bei Kreditkartenzahlung sollten 

Per Einschreibung beim Reiseveranstalter geltend machen
Bleibt die versprochene Abhilfe aus, heißt es: Protokollieren. Alle Belege sollten gut aufbewahrt und die Mängel nach der Rückkehr schriftlich dokumentiert werden. „Nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist es ratsam, die Mängel schriftlich und per Einschreiben beim Reiseveranstalter geltend zu machen“, weiß Konatschnig. 

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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