Trotz der anhaltenden Hitzewelle in Kärnten, verschlägt es viele in die Ferne. Doch die Vorstellung vom Traumurlaub bleibt oft unerfüllt: Lärm, fehlende Sauberkeit und Flugverspätungen können einem so manche Nervenzellen rauben. Die Arbeiterkammer Kärnten gibt Tipps.
Sonne, Strand und Erholung – darauf freuen sich bereits viele Kärntner, doch vor Ort warten leider oft unangenehme Überraschungen: Baustellenlärm statt Meeresrauschen, ein kaputter Pool oder schmutzige Zimmer. Auch die Telefonrechnung kann zu horrenden Kosten führen. Wenn der lang ersehnte Urlaub nicht hält, was der Katalog verspricht, fühlen sich viele Reisende hilflos.
Dokumentation mit Fotos und Videos
„Der erste Schritt bei einem Reisemangel ist stets die sofortige Meldung beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort. Dokumentieren Sie den Mangel genau, idealerweise mit Fotos oder Videos. Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Nur so geben Sie dem Veranstalter die Chance zur Abhilfe“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig und führt aus: „Versäumnisse können dazu führen, dass Ansprüche später verfallen. Oft können kleine Probleme direkt vor Ort behoben werden, wenn man sie anspricht.“
Per Einschreibung beim Reiseveranstalter geltend machen
Bleibt die versprochene Abhilfe aus, heißt es: Protokollieren. Alle Belege sollten gut aufbewahrt und die Mängel nach der Rückkehr schriftlich dokumentiert werden. „Nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist es ratsam, die Mängel schriftlich und per Einschreiben beim Reiseveranstalter geltend zu machen“, weiß Konatschnig.
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