Urteil in D
Intimfotos von Patientinnen: Haft für Frauenarzt
Das Urteil lag nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft und ein Berufsverbot gefordert hatte. Die Verteidigung wiederum hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung verlangt, da der Arzt ein Geständnis abgelegt, den Patientinnen keine Schmerzen zugefügt und die Bilder nicht weiterverbreitet hätte.
Polizei ortete bundesweit einmaligem Fall
Die Staatsanwaltschaft warf dem Gynäkologen vor, von Mai 2008 bis August 2011 mit Foto- und Videoaufnahmen in 1.484 Fällen den "höchstpersönlichen Lebensbereich" seiner Patientinnen verletzt zu haben. Außerdem habe er sie in zehn Fällen sexuell missbraucht. Ermittler hatten im Fall des Mediziners insgesamt 36.146 Lichtbilder und 62 Videodateien sichergestellt. Polizisten sprachen von einem bundesweit einmaligen Fall, wie "Spiegel Online" berichtete.
Demnach zeigten die Fotos die nackten Genitalien der Frauen, an denen der Gynäkologe Untersuchungen durchführte. Doch zahlreiche Untersuchungen dürften nur scheinbar einen medizinischen Charakter gehabt haben. Vielmehr dürften die Handlungen lediglich der sexuellen Stimulierung des Arztes gedient haben.
Arzt ging es laut eigener Aussage lediglich um Macht
Diesen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft widersprach der Gynäkologe aber vehement, ihm sei es lediglich um Macht gegangen. Als Kind sei er missbraucht worden, sei in einem Elternhaus ohne Zärtlichkeit aufgewachsen. "Ich will mich nicht mit dem Missbrauch rausreden, aber ich fühle mich in meiner schicksalshaften Biografie nicht ausreichend gewürdigt", sagte er.
Assistentinnen entdeckten Kamera mit eindeutigen Fotos
Das jahrelange Treiben des Arztes war aufgeflogen, nachdem zwei Assistentinnen eine Digitalkamera mit den eindeutigen Aufnahmen gefunden hatten. Die beiden hatten Verdacht geschöpft, weil ihr Chef viel zu oft die sogenannte Sekretschublade des Untersuchungssessels geöffnet hatte. Als sie nachsahen, entdeckten die Arzthelferinnen die Kamera.












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