28-Jähriger verurteilt

Vor Kindern masturbiert: „Habe krankhafte Neigung“

Gericht
04.06.2025 16:01

Nach einem Kinderschwimmkurs befriedigte sich ein 28-Jähriger in der Gemeinschaftsdusche selbst – die Kinder ließ er dabei nicht aus den Augen. „Er weiß, dass er eine krankhafte Neigung hat“, so die Verteidigung. Weil er sich bereits selber in Therapie begab, fällt das Urteil mild aus.

Der Albtraum für alle Eltern: Nach dem Schwimmkurs in einem Wiener Fitnessstudio tummelten sich vergangenen Jänner die Kinder in der Gemeinschaftsdusche. Unwissentlich, was ein 28-Jähriger tat. „Er hat immer wieder seinen Kopf vor die Glaswand gestreckt“, erinnert sich ein Zeuge, für den das Landl kein fremdes Pflaster ist. Er ist hauptberuflich Justizwachebeamter in der JA Josefstadt, hat täglich mit Straftätern zu tun.

Seit über 10 Jahren pädophil
Als er beobachtete, dass der Angeklagte masturbierte, schrillten bei ihm alle Alarmglocken. Der Beamte fing den gebürtigen Wiener ab und verständigte die Polizei. Dort machte der 28-Jährige, der eine Fachschule für soziale Berufe besuchte, sofort reinen Tisch. Und ging noch weiter: Er gestand, hunderte Kindesmissbrauchsdarstellungen zu besitzen – 700 Stück wurden auf Handy, Laptop und Festplatten gefunden.

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Ich hab’ mich durch die Kinder, die dort geduscht haben, sexuell erregt gefühlt.

Angeklagter im Wiener Landl

„Er weiß, dass er eine krankhafte Neigung hat“, so sein Verteidiger. Und auch der junge Mann, der danach seinen Job in einem Krankenhaus verlor, gesteht: „Ich hab’ mich durch die Kinder, die dort geduscht haben, sexuell erregt gefühlt.“ Von dieser Störung wisse er, seitdem er 16 Jahre alt ist. Erst seit der angeklagten Tat befindet sich der Wiener in einer Therapie: „Da wird uns gelernt, wie wir mit dieser Neigung umgehen.“ Seine Aktivitäten im Internet werden auch seither von seiner Mutter kontrolliert.

„Ich weiß, dass ich vielen Menschen großen Schmerz zugefügt hab‘ und ich kann mich nur entschuldigen“, sagt der 28-Jährige am Ende. Die duschenden Kinder haben von der abstoßenden Handlung glücklicherweise nichts mitbekommen. Weil der Angeklagte reumütig geständig ist und selbstständig Therapie macht, fällt das Urteil mild aus: ein Jahr bedingt und eine zusätzliche Therapieweisung wegen sexueller Belästigung und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen.

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