Hypo-Deals mit Signa:

Landes-Rechnungshof beklagt zu hohes Risiko

Vorarlberg
27.05.2025 15:05

Der Prüfbericht des Vorarlberger Landesrechnungshofs bezüglich der Geschäfte der Hypo-Landesbank mit der Signa-Gruppe von René Benko hat es in sich. Neben dem Geldinstitut bekommt auch das Land als Mehrheitseigentümer sein Fett ab.

Ist die Hypo-Landesbank bei Kreditvergaben an das Schattenreich des Immobilienzockers René Benko zu hohe Risiken eingegangen? Kam das Geldinstitut all seinen Berichts- und Aufsichtspflichten nach? Und haben die internen und externen Kontrollmechanismen funktioniert? Mit diesem Fragen haben sich die Mitarbeitenden des Landesrechnungshofes fast zehn Monate lang beschäftigt. Nun liegt der Prüfbericht vor – und dieser bestätigt im Kern jene Kritikpunkte, die bereits seit rund eineinhalb Jahren im Raum stehen.

Ende 2023 ist bekanntlich das Immo-Imperium des Tirolers kollabiert, kurz darauf wurde auch öffentlich, dass die Landesbank über Jahre eine intensive Geschäftsbeziehung mit René Benko pflegte. Ende 2023 waren sieben Kredite mit einem Gesamtvolumen von knapp 200 Millionen Euro offen – sechs davon für Immobilien, einer an eine Privatstiftung der Familie Benko. Im Falle der Immobilienkredite seien der Bank keine Vorwürfe zu machen, die Risiken wären hinreichend abgeschätzt worden – und waren auch entsprechend besichert.

Grobe Mängel bei Kredit an Privatstiftung
Ganz anders sieht es hingegen mit dem Kredit an die Privatstiftung aus, von welchem Ende 2023 noch gut 47 Millionen Euro offen waren. Seitens des Landesrechnungshofes wird infrage gestellt, ob der Bank zum Zeitpunkt der Kreditvergabe überhaupt ausreichend Informationen vorlagen. Bekanntlich hatte Benko sein Firmengeflecht arg verschachtelt und es mit der Transparenz nicht sonderlich genau gehalten. Weiters beanstandet der Rechnungshof, dass die Qualität der Besicherungen eingeschränkt war und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu wenig genutzt wurden. Fazit aus dem Prüfbericht: „Die Bank ging bei diesem Kredit daher Risiken ein, ohne sich hinreichend dagegen abzusichern.“ 

Stellt sich die Frage, wie das passieren konnte, zumal ja Kreditgeschäfte durch europäische und nationale Vorschriften ohnehin stark reguliert sind. Auch bei der Hypo ist der Kreditprozess im Firmenkundenbereich grundsätzlich klar geregelt und folgt der gesetzlich gebotenen Funktionstrennung. Allerdings dürfte es mit der internen Kommunikation im konkreten Fall gehapert haben, jedenfalls regt der LRH an, „die ressortübergreifende Verantwortung für Entwicklung und Qualität des Kreditprozesses zu stärken“. Weiterer Verbesserungsbedarf bestehe bei Bildung von Gruppen verbundener Kunden, Risikoanalysen und Engagementstrategien. „Wichtig ist, die Qualität von Kreditanträgen als zentrale Grundlage für Kreditentscheidungen weiter zu steigern, etwa durch eine differenziertere Darstellung der Finanz- bzw. Liquiditätslage von Kreditnehmern.“

Landes-Hypo ging viel zu zögerlich vor
So wird etwa offen kritisiert, dass die Hypo im Falle der Signa-Gruppe die frei zur Verfügung stehenden Barmittel eines wichtigen Teilkonzerns fehlerhaft und in einzelnen Jahren deutlich zu positiv berechnete. Weiterentwicklungspotenzial bestehe auch im Berichtswesen der Bank, etwa beim Informationsfluss an den Aufsichtsrat. Bleibt noch ein weiterer zentraler Kritikpunkt – und dieser wirft ein überaus schlechtes Licht auf das Management der Bank. So habe die Hypo laut LRH viel zu zögerlich auf die kritische Entwicklung bei der Signa reagiert. Bereits 2021 war ruchbar geworden, dass die Signa mit Problemen zu kämpfen hat. Zwar hat der Vorstand daraufhin versucht, der Sache nachzugehen, allerdings habe man sich zu sehr auf die Angaben von Signa verlassen und externe Informationen – etwa Einschätzungen von Ratingagenturen – zu wenig in die Bewertung einfließen lassen.

Zitat Icon

Wie hoch ein etwaiger Schaden ausfallen wird, wird erst in Jahren feststehen. Aber auch bei einem Totalausfall wäre die Hypo-Landesbank nicht gefährdet.

Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin des Vorarlberger Landesrechnungshofes

Von der Devise „Wird schon gut gehen“ wich die Bank erst ab, als die ersten Insolvenzgerüchte aufkamen. So wurde versucht, das Blankorisiko zu reduzieren – aber offenbar mit überschaubarem Nachdruck: „Dieses Ziel hätte konsequenter verfolgt werden können, Kündigungsmöglichkeiten wurden beispielsweise erst sehr kurz vor Insolvenz der Holding geprüft.“ Bemerkenswert ist, dass der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht auch dem Mehrheitseigentümer, also dem Land Vorarlberg, ein großes Kapitel widmet. In diesem wird nicht mit Kritik gespart: So sei „nicht hinreichend klar, welche Interessen das Land mit der Beteiligung an der Hypo Vorarlberg Bank AG verfolgt“. Soll meinen: Die mit der Bank vereinbarten Ziele seien unspezifisch und damit schwer überprüfbar, das Beteiligungscontrolling nur eingeschränkt effektiv. Anders formuliert: Das Land lässt die Bank machen, Hauptsache, die Dividende fließt. Daraus folgt eine klare Empfehlung: „Das Land sollte klarstellen, welche Strategie es mit seiner Beteiligung zukünftig verfolgen will.“

Empfehlungen der Rechnungshofes

- Verantwortungen für Entwicklung und Qualität des Kreditprozesses konkretisieren
- Datenqualität im Bereich Immobilienfinanzierung verbessern
- Aufsichtsrat auch mit Infos, die außerhalb des Risikoberichts dargestellt sind, befassen
- In Kreditverträgen dem Risikoprofil von Finanzierungen angemessene Sicherheiten sowie Auflagen vorsehen
- Bei Berichterstattung an AR Blankoanteile und Vorgaben aus Engagementstrategien ergänzen
- Bei Kunden-Gruppen ordnungsgemäße Darstellung sicherstellen
- Bei Unternehmensgruppen auf Konzernabschlüsse drängen
- Kreditanträge als zentrale Entscheidungsgrundlage für Kompetenzträger verbessern
- Bei Beurteilung wirtschaftlicher Verhältnisse Finanzlage vertiefend analysieren
- Evidenthaltung von Engagementstrategien und Reflexion dieser bei geplanter Abweichung
- Von risikobegrenzenden Limits nur in Ausnahmefällen abweichen
- Kreditvertrag für Firmenkunden auf Anpassungen prüfen
- Frühwarnsystem weiterentwickeln und Mitarbeiter sensibilisieren
- Bereitstellung von Jahresabschlüssen einschließlich Prüfungsberichten sicherstellen
- Externe Marktinfos in der Risikobeurteilung stärker berücksichtigen
- Kundenkommunikation in der Betreuung federführend über die Marktfolge prüfen
- Interessen und Beteiligungsstrategie des Landes klarstellen
- Je nach Beteiligungsform des Landes Infofluss sicherstellen

Dafür gebe es drei grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeiten: eine strategische Beteiligung, eine Finanzbeteiligung oder ein (Teil-)Verkauf. Wolle das Land weiterhin eine substanzielle Beteiligung halten, so habe es aus seiner Verpflichtung als Eigentümer einen adäquaten Informationsfluss über die Geschäftsentwicklung der Bank sicherzustellen. In Summe hat der Landesrechnungshof 18 Empfehlungen an Bank und Land erstellt.

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