Im März 2006 verlor Slobodanka Pavlovic ihre beiden engsten Angehörigen, weil aus dem Ölofen in ihrer Hausmeisterwohnung in der Schellinggasse im Wiener Bezirk Innere Stadt über Nacht Kohlenmonoxid ausgetreten war. Ihr Sohn und ihr Enkel waren damals zu Besuch aus Serbien. Alle drei kamen mit der Rettung in ein Wiener Spital.
Während die Oma aufgenommen wurde, wies ein Pfleger die beiden anderen Gasopfer ab und ließ sie nicht zu einem Arzt vor. Laut Gericht handelte er dabei grob fahrlässig. Vater und Sohn kehrten in die kontaminierte Wohnung zurück - und das Schicksal nahm seinen tödlichen Lauf.
"Opfer zu 50 Prozent mitschuldig an ihrem Tod"
Obwohl ihr alle abrieten, klagte die Hinterbliebene, vertreten durch Johannes Korab, rund 112.000 Euro Schmerzensgeld samt Begräbniskosten ein. Nach einem kostenintensiven Rechtsstreit, der sich über sieben Jahre zog (ressortzuständig Sozial-Stadträtin Sonja Wehsely, vertreten vom Anwalt der Stadt Wien, Alfred Boran) kam es nun zum Letzturteil.
Auf 30 Seiten erklärte das Oberlandesgericht, dass die Opfer wegen des defekten Ofens zu 50 Prozent mitschuldig an ihrem Tod seien - und sprach der Hinterbliebenen 29.000 Euro plus Zinsen zu. Für die immer noch trauernde, vereinsamte Hausmeisterin ein Schlag ins Gesicht. "Allein die Anwaltskosten übersteigen die Zahlung der Stadt Wien bei Weitem", so die Frau.













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