Wer ist für die schweren Verletzungen des damals zwei Monate alten Buben verantwortlich? Diese Frage galt es am Donnerstag im Prozess am Landesgericht in Feldkirch in Vorarlberg zu klären.
Ein zwei Monate altes Baby wird von den Eltern ins Krankenhaus gebracht. Dort diagnostizieren die Ärzte alte und neue Rippenbrüche und ein Schütteltrauma. Unter Verdacht steht der 24-jährige Bruder der Kindesmutter. Er soll den damals zwei Monate alten Säugling fest gedrückt und ihm dadurch mehrere Rippen gebrochen haben.
Zum anderen soll er den wehrlosen Buben derart heftig geschüttelt haben, dass es dadurch zu einem Schütteltrauma und einer Verletzung des Großhirns kam. Die Folgen der Gehirnverletzung sind nicht absehbar. Den Eltern, der 20-jährigen Mutter und dem 22-jährigen Vater, wird hingegen unterlassene Hilfeleistung angelastet.
Fürsorglich und liebevoll
Im Prozess bestreiten die Beschuldigten die gegen sie erhobenen Vorwürfe vehement. So beschreibt die Anwältin die Kindesmutter als äußerst fürsorglich und liebevoll in Bezug auf den Buben. Eine Art Vorzeigemama, die stets alle Vorsorgetermine eingehalten habe. Auch der 22-jährige Kindesvater ist sich keiner Schuld bewusst. Wie seine Lebensgefährtin habe auch er sich nie mit dem Kind überfordert gefühlt – obwohl es aufgrund von Bauchschmerzen in der ersten Zeit oft geweint habe.
Bleibt nur noch der wegen Körperverletzungen vorbestrafte Bruder der Kindesmutter als Verdächtiger. Dagegen allerdings wehrt sich dessen Verteidiger Clemens Achhammer entschieden. Seinem Mandanten aufgrund seiner Vorstrafen von vor sechs Jahren Kindesmisshandlung zu unterstellen, sei hanebüchen.
„Der Kleine starrte mich mit großen Augen an“
Weitere Details, die sich vor dem Krankenhausbesuch ereignet haben, bringen Richterin Sabine Tagwercher auf der Suche nach dem Schuldigen nicht weiter. So berichten die Eltern, dass sie im Sommer des vergangenen Jahres den Säugling nach einem Kurzurlaub in Spanien bei der Mutter der Erstangeklagten abgeholt hätten. „Da ist mir aufgefallen, dass mich der Kleine mit ganz großen Augen anstarrt. Er wollte gar nicht trinken, als ich ihm sein Fläschchen gab, und schlafen wollte er auch nicht“, berichtet die 20-Jährige. Als sich der Zustand nicht besserte, sei sie sofort mit dem Buben ins Spital gefahren. Dort fragte die Angeklagte ihre Mutter, ob irgendetwas vorgefallen sei. Die Mutter verneinte und äußerte den Verdacht einer Hirnhautentzündung. Der Onkel sei mit dem Baby nie alleine gewesen, führte die Oma des Kindes weiter aus.
Da die Gutachterin nicht ausschließt, dass die Rippenbrüche des Säuglings auch durch kräftiges Schreien des Babys entstanden sein könnten, ist für Richterin Sabrina Tagwercher am Ende das Substrat zu dünn, um gegen die drei Angeklagten Schuldsprüche zu verhängen. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.
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