Die Anklagebehörde in Leoben hatte im Mai wegen des Verdachts des versuchten Mordes die U-Haft über die Schülerin verhängt. Nach der Ablehnung eines verspätet eingelangten Antrages auf Enthaftung entschied das OLG nun aufgrund der zweiten Haftbeschwerde zugunsten der mutmaßlichen Täterin.
Die gesetzliche Höchstfrist für eine U-Haft bei Jugendlichen beim Verdacht der absichtlich schweren Körperverletzung beträgt drei Monate. Deswegen durfte die 14-Jährige am 9. August die Justizanstalt Leoben ohne Auflagen verlassen, sagte Dexer.
Ein medizinisches und ein psychiatrisches Gutachten wurden von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben, die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor, so die Sprecherin. Mit einer Anklage sei im Herbst zu rechnen, wobei diese durchaus auch auf Mordversuch lauten könne. Das hänge von den Erkenntnissen der Sachverständigen ab.
Mit Jausenmesser auf Mitschüler eingestochen
Das Mädchen war Anfang Mai in der Theodor-Körner-Hauptschule in Kapfenberg-Schirmitzbühel mit einem 15-jährigen Mitschüler in Streit geraten. Es kam zu einem Gerangel, dann stach die Schülerin mit dem Jausenmesser zu. Der Bursche wurde ins LKH Bruck an der Mur gebracht und dort erfolgreich operiert, es ging ihm schon nach kurzer Zeit wieder besser. Der Tat waren offenbar Auseinandersetzungen auf Facebook vorangegangen.
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