In Leichenhalle

Bestattungsunternehmerin schnitt Sextäter Penis ab

Ausland
12.03.2025 10:13
Porträt von Christian Thiele
Porträt von krone.at
Von Christian Thiele und krone.at

Eine Mitarbeiterin eines Bestattungsinstituts in Texas muss sich wegen Missbrauchs einer Leiche vor Gericht verantworten. Amber Laudermilk sollte Charles Rodriguez eigentlich für dessen Beerdigung einbalsamieren. Bis sie erfuhr, dass der Tote ein verurteilter Vergewaltiger gewesen war.

Daraufhin soll Laudermilk dem 58-Jährigen kurzerhand in Gegenwart einer geschockten Kollegin die Genitalien abgeschnitten und in dessen Mund gestopft haben.

Tat ging Anruf von Tochter voraus
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft von Harris County hat Janice West, die Direktorin des „Memorial Mortuary & Crematory“-Bestattungsinstituts, Anzeige gegen ihre Mitarbeiterin erstattet: „Sie, Laudermilk, hat ausgesagt, dass sie nach Rodriguez‘ Einlieferung mit dessen Tochter telefoniert hat. Diese habe ihr mitgeteilt, an wen sie die Asche schicken soll und auch, dass ihr Vater ein verurteilter Triebtäter war.“

„Du hast nichts gesehen“
Nach dem Gespräch soll Laudermilk in die Leichenhalle gegangen sein, wo Krematoriums-Direktorin Brandi Moralis den Toten gerade für die Einäscherung vorbereitete. Diese sagte später in einer eidesstattlichen Erklärung aus, dass Laudermilk sich ein Skalpell gegriffen habe: „Dann hat sie damit zweimal dem Toten in die Genitalgegend gestochen und seinen Penis abgetrennt. Den hat sie dann in den Mund der Leiche gesteckt. Sie sagte zur mir: ‘du hast nichts gesehen‘.“

Kurz darauf sei West in den Raum gekommen. Diese sagte später aus, dass Laudermilk schnell ein Tuch über die Scham des Toten gezogen und dessen Mund mit ihrer Hand verdeckt habe: „Als ich Amber fragte, was los sei, meinte sie nur, dass mit Rodriguez ‘einiges los sei‘‘.“ Worauf sie das abgetrennte Glied im Mund des Toten gesehen habe.

Laudermilk wurde verhaftet, kam aber gegen eine Kaution von 5000 Dollar bis zum Prozessbeginn wieder auf freien Fuß. Der Richter orderte an, dass die Lizenz der 34-Jährige bis zum Urteilsspruch aufgehoben wird und sich die Angeklagte von Bestattungsinstituten fernhalten muss.

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