Zwei alte BMW mit „88“-Aufklebern waren von einem Vater-Sohn-Duo aus Schörfling am Attersee gefahren worden. Weil die Zahl ein Nazi-Symbol ist und der Sohn zudem ein NS-Tattoo herumgezeigt hatte, wurden beide am Dienstag am Landesgericht Wels in Oberösterreich zu bedingten Haftstrafen verurteilt, nicht rechtskräftig.
Wenig überraschend waren es zwei deutsche Autos – ein grauer 3er-BMW-Oldtimer und ein 17 Jahre alter 5er-BMW in Schwarz –, mit denen ein 57-Jähriger und sein Sohn (21) aus Schörfling am Attersee herumfuhren. Das wäre nicht strafbar gewesen, hätten nicht auf beiden Pkw Sticker mit der Zahl „88“ geprangt.
„88“ und SS-Tattoo
„H“ ist der achte Buchstabe des Alphabets, und „HH“ bedeutet in Neonazi-Kreisen nicht „Hansestadt Hamburg“, sondern „Heil Hitler“. Eine Glückszahl oder ein Geburtsdatum? Wohl kaum, da der Sohn auch ein Tattoo eines Totenkopfs mit SS-Schirmmütze und Reichsadler zur Schau gestellt hatte.
Strafdrohung halbiert
Am Landesgericht Wels wurden die beiden Nichtgeständigen am Dienstag verurteilt – zwölf Monate bedingt für den Vater, sechs für den Sohn, nicht rechtskräftig. Weil die Symbole nicht einer großen Öffentlichkeit gezeigt wurden, betrug der Strafrahmen nur fünf statt bis zu zehn Jahre.
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