Nach 20 Jahren

Entschädigung für Sloweniens “Ausgelöschte”

Ausland
25.07.2013 20:21
Die slowenische Regierung hat am Donnerstag ein Entschädigungsschema für jene Ex-Jugoslawen beschlossen, die Slowenien vor über 20 Jahren rechtswidrig aus seinem Bevölkerungsregister gestrichen hat. Dem Gesetzesentwurf zufolge steht eine pauschale Entschädigung künftig nur jenen Betroffenen zu, die eine Aufenthaltsbewilligung oder die slowenische Staatsbürgerschaft erworben haben. Für die "Ausgelöschten"-Vertreter ist diese Lösung inakzeptabel.

Nach der Unabhängigkeit Sloweniens von Jugoslawien 1991 hatten die rund 200.000 im Land ansässigen Bürger aus anderen jugoslawischen Teilrepubliken sechs Monate Zeit, für die slowenische Staatsbürgerschaft oder für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu optieren. Die große Mehrheit machte von dieser Möglichkeit Gebrauch, mehr als 25.000 versäumten diese Frist jedoch. Am 26. Februar 1992 wurden sie ohne Vorwarnung aus dem slowenischen Bevölkerungsregister gelöscht und verloren auf einen Schlag alle Sozialrechte. Viele wurden gezwungen, das Land zu verlassen, oder wurden abgeschoben.

Die rechtliche Lösung des Problems wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer dringender. Das Straßburger Gericht hatte im Vorjahr sechs Betroffenen eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zugesprochen und Slowenien zu einer gesetzlichen Lösung verpflichtet.

Entschädigungsregelung als Reaktion auf Gerichtsurteil
Das nun beschlossene Entschädigungsschema sei die Umsetzung des EGRM-Urteils, zitierte die slowenische Nachrichtenagentur STA Innenminister Gregor Virant nach der Kabinettssitzung. Der Gesetzesentwurf muss im September noch vom Parlament beschlossen werden. Er hoffe, dass dies ohne große politische oder emotionale Debatten geschehe, sagte Virant, denn Slowenien sei zu Entschädigungen verpflichtet. Die Frage der "Ausgelöschten" verursachte in der Vergangenheit immer wieder großen politischen Wirbel.

Geschädigte erhalten 40 Euro pro Monat "Nichtexistenz"
Der Entwurf sieht vor, dass jeder Geschädigte 40 Euro für jeden Monat erhält, den er aus dem Bevölkerungsregister gestrichen war. Damit würde die Entschädigungssumme für einen 20-jährigen Zeitraum bei knapp 10.000 Euro liegen. Nach Angaben der Regierung steht rund 10.000 Betroffenen eine Entschädigung zu. Dafür sind 75 Millionen Euro vorgesehen.

Viele der Betroffenen kritisieren sowohl die geringe Höhe der Entschädigung als auch den Kreis der Berechtigten. Jedem der 25.000 Opfer sei ein Schaden entstanden, argumentieren sie, nicht nur jenen, die heute wieder in Slowenien leben.

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