FPÖ-Chef Herbert Kickl darf nicht mit Adolf Hitler verglichen werden – das urteilte bereits das Handelsgericht Wien zum Nachteil der „Plattform Demokratie Österreich“. Auch die Richterin im Wiener Landl stellt nun fest, bei dem Video, in dem Kickl zu Hitler verschmilzt, handelt es sich nicht um Satire. Der Verein muss jetzt nicht rechtskräftig insgesamt 9000 Euro zahlen.
Mehrmals wird das Video im Wiener Landesgericht abgespielt, das FPÖ-Chef Herbert Kickl zeigt, wie er sich in Adolf Hitler verwandelt. „Wollen Sie so jemanden wählen?“, steht in großen Buchstaben am Ende des kurzen Filmchens. „Das ist so unfassbar geschmacklos“, empört sich Kickls Medienanwalt Christoph Völk. Sein Mandant ist persönlich nicht anwesend. „Das inkriminierte Video stellt den Antragssteller mit dem größten Massenmörder und Verbrecher der Geschichte gleich.“
Satirische Gegenüberstellung?
Deswegen wird vor Gericht nun ein Medienprozess wegen übler Nachrede geführt. Im Nationalratswahlkampf veröffentlichte der Verein „Plattform Demokratie Österreich“ die Videomontage auf ihrer Website, verbreitete sie auch über Google Ads auf YouTube. Es handle sich jedoch nicht um eine Gleichsetzung mit dem Diktator des Deutschen Reichs, sondern um eine kritische und satirische Gegenüberstellung, argumentiert die Anwältin der Gegenseite, Maria Windhager.
Sie versucht zu rechtfertigen: „Ich glaube, es ist klar, dass er sich immer wieder Stilmittel der NS-Zeit bedient. Wie kann es jemand überhaupt verantworten, selbst einen solchen Bezug herzustellen?“ Ein großer Punkt in der Argumentation: Die Bezeichnung „Volkskanzler“, die Herbert Kickl in seinem Wahlkampf groß auf Plakate drucken ließ. „Das ist ursprünglich ein sozialistischer Ausdruck“, entgegnet Völk.
5000 Euro Schadensersatz
Keine Stunde dauert die emotionsgeladene Verhandlung, bis Richterin Nicole Baczak zu einem Urteil kommt: „Der Argumentation einer satirischen Gegenüberstellung konnte nicht gefolgt werden.“ Neben der Urteilsveröffentlichung muss die „Plattform Demokratie Österreich“ 5000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen. Winderhager meldet volle Berufung an, Völk gibt keine Erklärung ab.
Nicht das erste Urteil gegen „ Plattform Demokratie Österreich“
Und das war auch nicht die erste Niederlage vor einem Gericht für den im März gegründeten Verein. Erst kurz vor dem Prozess im Wiener Landl erging ein Urteil vom Handelsgericht Wien in der Causa: „Die Gegenseite hat es zu unterlassen, das Bildnis von Herbert Kickl in Werbeeinschaltungen zu verbreiten, die diesen mit dem Nationalsozialismus und/oder Adolf Hitler in Verbindung bringen und/oder ihm nationalsozialistische Ansichten und/oder Ziele unterstellen.“ Es sind außerdem 4000 Euro an Schadensersatz zu zahlen – auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
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