Weil er die Hymne bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht mitsingen wollte, wurde diese einem Ukrainer wieder widerrufen – eine kontroverse Entscheidung, geht man nach den Kommentaren im „Krone“-Forum. Viele Leserinnen und Leser haben ihre Meinung dazu geteilt, von denen wir Ihnen hier eine Auswahl präsentieren.
In Niederösterreich wurde einem Ukrainer die österreichische Staatsbürgerschaft widerrufen, weil er sich weigerte, bei der Verleihungszeremonie die Bundeshymne mitzusingen. Trotz Erfüllung aller anderen Kriterien pochte die Landesregierung auf die genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Diese Entscheidung stieß auf „krone.at“ eine Diskussion darüber an, welche Kriterien denn eigentlich ausschlaggebend dafür sein sollten, wem die Staatsbürgerschaft verliehen wird.
Vorgaben überdenken
KroneLeser2797289 findet, dass es relevantere Aspekte bei der Entscheidung darüber, ob jemand die Staatsbürgerschaft erhält oder nicht, als die Gesangsbereitschaft. Ihm wäre in erster Linie die Frage nach potenziellen kriminellen Tätigkeiten und Arbeitswillen wichtiger. Diese Faktoren sollten seiner Meinung nach stärker gewichtet werden als formale Anforderungen wie das Mitsingen der Hymne, da sie mehr über die tatsächliche Integration und den Beitrag zur Gesellschaft aussagen. Auch User remdesivir zweifelt an der Proportionalität des Urteils.
Symbolwirkung
Die Verweigerung der Staatsbürgerschaft fand viel Zuspruch. User Reneovomaliten betonte zum Beispiel, dass jeder nach der Einbürgerung frei entscheiden kann, die Hymne nicht zu singen, aber wer sich schon bei der Verleihung nicht dazu bereit erklärt, hätte die Staatsbürgerschaft nicht verdient.
Aus Respekt mitsingen
„Krone“-Leser HarrythewatcherRealist findet die Debatte übertrieben – auch wenn er selbst nicht mitsingt, wäre es seiner Meinung nach, aus Respekt, angebracht, zumindest im Rahmen solcher Zeremonien mitzusingen.
Mit zweierlei Maß gemessen
Viele User, unter anderem maxiberry und Kronkleser, gaben zu bedenken, dass vermutlich auch viele Österreicherinnen und Österreicher die Bundeshymne nicht fehlerfrei singen könnten – geschweige denn alle drei Strophen. „Krone“-Leser mori82 ging noch einen Schritt weiter: Er findet das Kriterium, die Hymne singen zu müssen, befremdlich.
Fehlendes Gesangstalent
Abschließend wollen wir Ihnen den Verdacht des krone.at-Users BryceFx nicht vorenthalten. Eventuell lag die Verweigerung des Mitsingens auch schlicht und ergreifend an der fehlenden Gesangskompetenz. Gleichzeitig stößt er aber auch eine interessante Frage an: Ändert der Grund des Verweigerns etwas an Ihrer Meinung zum Widerrufen der Staatsbürgerschaft?
Was denken Sie über die Entscheidung, dem Mann die Staatsbürgerschaft, nachdem er die Hymne nicht gesungen hat, wieder abzuerkennen? Befürworten Sie die Konsequenzen, die die Landesregierung gesetzt hat? Wie viele Strophen der Bundeshymne können Sie auswendig? Teilen Sie Ihre Ansicht zu diesem Thema mit uns und der Community in den Kommentaren!
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.