Für den Erhalt der rot-weiß-roten Staatsbürgerschaft müssen erst viele Kriterien erfüllt und dann auch bei der Verleihung Formalitäten streng eingehalten werden. Besonders streng ist man offenbar in Niederösterreich. Einem Ukrainer wurde die Staatsbürgerschaft nun sogar widerrufen, weil er die Bundeshymne nicht mitgesungen hat.
Vor dem Anpfiff unserer Fußball-Länderspiele, aber auch bei anderen offiziellen Anlässen und am Nationalfeiertag wird hierzulande die Bundeshymne angestimmt. Während es Marko Arnautovic und Co. theoretisch aber freisteht, mitzusingen, ist das „Absingen der Hymne“ bei sichtbarem Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich und des jeweiligen Bundeslandes für das Erlangen der Staatsbürgerschaft aber Gesetz. Genau das wurde nun einem Ukrainer in Niederösterreich zum Verhängnis. Bei der zeremoniellen Verleihung im Oktober verweigerte er das Mitsingen – jetzt muss er mit den Konsequenzen leben.
Die Staatsbürgerschaft ist kein Geschenkartikel, sondern eine Auszeichnung, die Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung voraussetzt.
Udo Landbauer, FPÖ-Landesvize in NÖ
Mit einem Beschluss der NÖ-Landesregierung wird die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft widerrufen. Wie die „Krone“ erfuhr, erklärte der Ukrainer bereits im Vorfeld der Zeremonie, nicht mitsingen zu wollen. Wider besseres Wissen erschien der Ukrainer dann aber dennoch bei der Zeremonie. Alle anderen Auflagen wären erfüllt gewesen, heißt es seitens des Landes. Im St. Pöltner Regierungsviertel pochte man dennoch auf die genaue Einhaltung der Staatsbürgerschaftsgesetze.
„Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen. Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen“, spricht FPÖ-Landesvize Udo Landbauer von einer Provokation.
Die Entscheidung des zuständigen Landesrats Christoph Luisser (ebenso FPÖ), die Verleihung zu widerrufen, ist für diesen „selbstverständlich und rechtlich zwingend“. „Es gibt keine Kompromisse. Die Staatsbürgerschaft kann am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses vergeben werden. Das ist kein Muss. Wer sich ganz offensichtlich gegen Österreich ausspricht, hat es einfach nicht verstanden“ sagt Luisser.
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