Die Verhaftung dreier Mitglieder der Mazda-Bande in Polen im Februar 2012 sorgte für Schlagzeilen (Bericht siehe Infobox), war das Trio doch für sämtliche Mazda-Diebstähle in Österreich in der Zeit zwischen März und August 2011 verantwortlich. 28 gestohlene Autos und 520.000 Euro Schaden gehen auf ihr Konto. Doch die Strippenzieher dieser kriminellen Organisation konnten bis vor Kurzem nicht geschnappt werden.
Haftunfähigkeit aufgrund psychischer Probleme
Dann, am 28. Februar, ein Erfolg für die Ermittler: Einer der mutmaßlichen Köpfe der Bande, ein 42-jähriger Pole, ging ihnen in Wien ins Netz. Er wanderte in Untersuchungshaft, um in der Justizanstalt Josefstadt auf seinen Prozess zu warten. Am Mittwoch staunten Vollzugsbeamte nicht schlecht, als sie den Polen gehen lassen mussten. Ein Gutachten bescheinigte ihm Haftunfähigkeit aufgrund psychischer Probleme - freilich mit Auflagen für seine weitere Behandlung.
"Das ist ungewöhnlich. Noch dazu bevor ihn der Richter erneut gesehen hat. Die Haftunfähigkeit gibt es bei der U-Haft eigentlich nicht", wundert sich Anwalt Christian Werner. "Es darf weder Flucht- noch Tatbegehungsgefahr vorliegen. Die Auflagen zur Therapie muss er erfüllen, sonst sitzt der Mann wieder in U-Haft - sofern er festgenommen werden kann."
"Das ist selten"
Ähnlich sieht das Psychiaterin Sigrun Rossmanith: "Oft wird die Angst vor kleinen Räumen vorgebracht. Das kann aber in der Haftanstalt medikamentös behandelt werden." Es müsse sich daher um eine Erkrankung handeln, die im Gefängnis nicht behandelt werden kann, so die Psychiaterin. Diese scheine jedoch nicht schwer genug zu sein, um auf einer geschlossenen Abteilung behandelt zu werden. "Das ist selten", so Rossmanith.
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