Bei einem Termin auf der Bezirkshauptmannschaft Güssing formte ein Mann die Hände zum Gewehr und drohte einem Sozialarbeiter und einer Psychologin mit dem Umbringen.
Ob er sich denn krank fühle? „Nein, sicher nicht!“, antwortete der 39-Jährige, der sein Dasein seit einem Jahr und 17 Tagen in der Justizanstalt Eisenstadt in U- Haft fristet.
Mitte Jänner war der Mann vom Schöffensenat wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen worden – 18 Monate Freiheitsstrafe, davon 6 unbedingt plus Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil wegen eines Formalfehlers auf, der Prozess musste also in die Neuauflage gehen.
Was hatte er angestellt?
Nachdem dem Vorbestraften – er hatte einen seiner Söhne gewürgt – die Erziehungsberechtigung für die zwei Buben entzogen worden war, unternahm er einen Selbstmordversuch. Grund genug für das Jugendamt, den Mann am 9. August 2023 in die BH Güssing vorzuladen.
„Wenn die Islamisten kommen ...“
Nach der Frage der Psychologin, wie er damit umginge, wenn man ihm jetzt auch noch die Tochter wegnehmen würde, folgte eine Überreaktion. „Wenn die Islamisten kommen, schaue ich zu, wie sie euch massakrieren, oder ich bringe euch selber alle um“, schrie er, und formte dabei mit den Fingern ein Gewehr. Und: „Er sagte, wolle Kamikaze machen und ein paar von uns mitnehmen“, berichtet ein Sozialarbeiter.
„Ich wollte ihnen Angst machen“, meinte der Angeklagte am Dienstag. „Die vom Jugendamt haben mich verleumdet und Beweismittelfälschung betrieben. Und das schon seit zehn Jahren!“
Der Schöffensenat fällte dasselbe Urteil wie im Jänner. Anwalt Florian Astl meldete erneut umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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