Ein brisanter Prozess fand am Mittwoch in Graz statt: Der steirischen Umweltanwältin Ute Pöllinger wurde Falschaussage bei einer Polizeieinvernahme vorgeworfen. Es ging dabei um Missstände in der Landes-Umweltabteilung. Pöllinger wurde (nicht rechtskräftig) freigesprochen.
Mittlerweile sind fast drei Jahre vergangen, seit die „Krone“ die Misswirtschaft in der Abteilung 13 der steirischen Landesregierung ans Tageslicht brachte. UVP-Bescheide sollen bekanntlich im großen Stil gleich von den Projektwerbern selbst bzw. von deren Rechtsvertretern formuliert worden sein.
Die Vorwürfe wurden vom Bundesrechnungshof im Vorjahr noch einmal untermauert. Die Wiener Prüfer stellten fest, dass in mehreren Verfahren unzulässige Kommunikation zwischen Projektwerbervertretern und der Behörde stattfanden. Ob diese Vorgänge strafrechtlich relevant sind, ist noch immer nicht geklärt. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird oder nicht, liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Nicht rechtskräftig freigesprochen
Umweltanwältin Ute Pöllinger wurde im Ermittlungsverfahren als eine von vielen Zeugen zu ihren Wahrnehmungen befragt, dabei soll sie auch Anwälte belastet haben. Zumindest einer zeigte sie deshalb wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage an. Am Mittwoch fand die Verhandlung am Straflandesgericht Graz statt – und endete mit einem Freispruch für Pöllinger durch Richterin Julia Noack (nicht rechtskräftig).
Knackpunkt beim Prozess war, ob die subjektive Tatseite erfüllt war. Pöllinger war zum Zeitpunkt der Aussage felsenfest davon überzeugt, dass der betroffene Anwalt Bescheide für die Behörde vorgeschrieben hätte. Eine Person aus der betroffenen Abteilung hätte ihr das gesagt. Mittlerweile hat sie sich für die Aussage entschuldigt, da sie sich als völlig falsch herausgestellt hat.
Für Staatsanwalt Alexander Birringer ist die subjektive Tatseite jedenfalls erfüllt, weil ihre damaligen Aussagen lediglich auf Gerüchten basierten. Er kündigte daher nach dem Urteil umgehend Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an.
Die ehemalige Leiterin der Skandalbehörde bekämpft übrigens weiterhin beim Grazer Landesverwaltungsgericht ihre Versetzung.
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