Kontrollschwerpunkt

Alkohol und Drogen am Steuer: 28 Führerscheine weg

Kärnten
15.08.2024 08:29
Porträt von Kärntner Krone
Von Kärntner Krone

Man möchte glauben, alkoholisiert setzt sich niemand mehr ans Steuer, um sich und andere zu schützen, doch die landesweiten Schwerpunktkontrollen von Mittwoch auf den Mariä Himmelfahrtstag zeigen ein anderes Bild 

Wegen Alkoholisierung der Lenker wurden 22 Führerscheine entzogen. Sechs Führerscheine wurden Lenkern vorläufig abgenommen, weil sie unter dem Einfluss von Drogen standen.

Dazu kamen bei dieser Schwerpunktaktion 18 Minderalkoholisierungen beim Lenken eines Kraftfahrzeuges, 186 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz.

Irrtümer um die 0,5 Promille

Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt, beispielsweise bei Lenkern bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres und für Lkw-Fahrer.

Auch wenn der Lenker unter 0,5 Promille hat, kann er beispielsweise bei Ermüdung oder etwaiger Wechselwirkungen mit Medikamenten nicht tauglich zum Fahren sein: Man spricht von Minderalkoholisierung.

285 Organmandate wegen Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz wurden eingehoben.

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