Die drei geplanten Wien-Konzerte von US-Superstar Taylor Swift wurden am Mittwochabend wegen drohender Terrorgefahr abgesagt. Viele Fans reisen nun nicht nach Wien und fragen sich, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket kostenlos stornieren können.
Antworten auf diese Fragen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer kurz zusammengefasst.
Im schlimmsten Fall erhalten Konsumenten bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung. Diese Kosten müssen auch nicht vom Konzertveranstalter getragen werden.
Kulanzlösung bei Westbahn und ÖBB
Die Westbahn bietet den enttäuschten Fans der abgesagten Taylor-Swift-Konzerte eine volle Rückerstattung ihrer Tickets an, einschließlich Stornogebühren. Die ÖBB boten vorerst keine ähnliche Lösung an, doch zogen nun nach.
Konsumentenschutz hilft
Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden.
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