Gericht in München:
Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes München rechtens – eine entsprechende Klage wurde abgewiesen.
In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung erklärte das Verwaltungsgericht München, dass die Beobachtung des bayerischen AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Zudem sei es dem Verfassungsschutz gestattet, die Öffentlichkeit über diese Maßnahme zu informieren.
AfD-Klage abgewiesen
Die Klage der AfD wurde als unbegründet abgewiesen, da zahlreiche tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Beobachtung rechtfertigen. Der Geheimdienst hatte im Juni 2022 beschlossen, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten, und dies im September 2022 öffentlich bekannt gegeben. Das Verwaltungsgericht befand, dass sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit damals und auch heute zulässig sind.
Der AfD-Landesverband hatte gegen die Beobachtung Klage eingereicht und zusätzlich einen Eilantrag gestellt. Im April 2023 wies das Verwaltungsgericht diesen ab, im September bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung, berichtet der „Spiegel“.
Der Verwaltungsgerichtshof kritisierte lediglich bestimmte Formulierungen in der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, die AfD sei insgesamt gesichert extremistisch. Nun entschied das Verwaltungsgericht im Hauptverfahren.








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