Fall Bakary J.

Anwalt fordert vom Staat 750.000 Euro Schmerzensgeld

Österreich
10.12.2012 12:47
Mehr als sechs Jahre nach der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. durch Wiener Polizisten fordert der Anwalt des Afrikaners, Nikolaus Rast, von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Der Anwalt stützt seine Forderung dabei auf ein psychologisches Gutachten. "Ich gehe davon aus, dass wir den Klagsweg nicht bestreiten müssen", gab sich Rast überzeugt.

Man habe mit dem Innenministerium ein "sehr gutes Verhältnis", Gespräche würden bereits geführt. Ein weiteres, medizinisches Gutachten werde im Jänner 2013 vorliegen. Die Höhe von 750.000 Euro beruht laut dem Anwalt auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend vom Tatzeitpunkt im Jahr 2006 bis zum möglichen Ende des Verfahrens im Jahr 2013.

"Man kann das nicht wiedergutmachen. Geld kann dieses Leid nicht lindern", sagte Rast. Für seinen Mandanten war die Entschuldigung vonseiten des Ministeriums deshalb sehr wichtig. Die Polizeibehörde wird durch die Finanzprokuratur vertreten.

Es sei unstrittig, dass im Fall der Folteraffäre ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehe, bekräftigte Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, am Montag. Jeder Euro einer möglichen Entschädigungszahlung werde im Regress von den Tätern zurückgefordert, so Grundböck.

Beamte wegen Quälens verurteilt
Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle im Bezirk Leopoldstadt von Beamten verprügelt und schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

In einem Gerichtsverfahren 2009 wurden die WEGA-Beamten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt. Zwei Polizisten wurden entlassen, ein weiterer wurde in den Innendienst versetzt. Ein bereits pensionierter Beamter musste den Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen.

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