Nach Unfall-Tragödie

Opa überrollte Enkel: Strafantrag nach Todesfahrt

Oberösterreich
22.06.2024 09:00

Der zweijährige Roland war im Mai auf dem Mühlviertler Bauernhof seiner Eltern von einem Hoftrac überrollt worden, den sein eigener Großvater gelenkt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mühlviertler (66) eine fahrlässige Tötung des Enkelsohnes vor. Die Strafdrohung darauf beträgt 3 Jahre Haft, der Fall könnte aber auch diversionell erledigt werden. 

Im Herbst wäre der kleine Roland drei Jahre alt geworden. Anstelle eines Geburtstagsfestes wird dieser Tag für seine Familie wieder extrem schmerzhaft sein. Denn für die Angehörigen ist seit dem 11. Mai nichts mehr, wie es war. An diesem Tag hatte der Zweijährige für immer seine Augen geschlossen. Er war an den Folgen eines fürchterlichen Unglücks am elterlichen Bauernhof in Kirchberg/ Donau gestorben.

Bub rannte heimlich in Stall
Wie berichtet, soll der Zweijährige in einem unbeobachteten Augenblick beim Spielen mit seinem Papa und Bruder David (1) heimlich ins Stallgebäude gerannt sein, wo sein Opa gerade mit einem Radlader arbeitete. Der 66-Jährige bemerkte den hinter dem Fahrzeug herlaufenden Enkelsohn leider nicht, er fuhr rückwärts – und überrollte Roland.

Die Tragödie war bei Stallarbeiten auf dem Bauernhof in Kirchberg ob der Donau passiert.
Die Tragödie war bei Stallarbeiten auf dem Bauernhof in Kirchberg ob der Donau passiert.(Bild: Dostal Harald)

Psychologische Hilfe
Der Kleine dürfte sofort tot gewesen sein. Reanimationsversuche blieben erfolglos, der eingeflogene Notarzt konnte dem Buben nicht mehr helfen. Für die Familie brach eine Welt zusammen. Der Schmerz über den Verlust des Kindes am Tag vor dem Muttertag war grenzenlos.

Ein „Meer aus Tränen“ (Zitat Bürgermeister Franz Hofer, der am Tag nach dem Unglück den Angehörigen kondolierte und seine Unterstützung anbot) war die Folge. Die Trauernden mussten psychologisch betreut werden. Vor allem der Großvater macht sich massive Vorwürfe, dass er den Enkel nicht gesehen hatte.

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Der Großvater hätte sich beim Rückwärtsfahren vergewissern müssen, dass sich im Gefahrenbereich niemand aufhält.

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz

Neben dem menschlichen Verlust drohen dem 66-Jährigen auch strafrechtliche Konsequenzen. „Wir haben einen Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingebracht“, bestätigt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz.

Nicht in Rückspiegel geschaut
Der Großvater habe es verabsäumt, vor der Rückwärtsfahrt einen Blick in den Spiegel zu werfen. Breiteneder: „Er hätte sich vergewissern müssen, dass sich im Gefahrenbereich niemand aufhält.“ Die Strafdrohung: bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Allerdings steht auch eine diversionelle Erledigung im Raum.

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