Ein Erwachsener führte 2008 mit einer damals 13-Jährigen eine Beziehung. Er gibt das zu, sie spricht von einvernehmlichen Handlungen. Verjährung ist in diesem Fall ausgeschlossen!
Wenn in der Verhandlungseinteilung des Landesgerichts Eisenstadt zu lesen ist: „Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen im Jahr 2008 durch einen 37-jährigen österreichischen Staatsbürger“, mutmaßt man natürlich, eines Monsters ansichtig zu werden.
Strafbare Tat
Doch spätestens, nachdem sich selbst die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer für eine außerordentliche Strafmilderung ausgesprochen hatte, war klar: Das geht jetzt schnell. Warum überhaupt verhandelt wurde? „Weil die Tat damals strafbar war und auch heute strafbar ist. Es muss ein Urteil geben.“
Sex war einvernehmlich
Im besagtem 2008er-Jahr hatte der Nordburgenländer im Alter von 21 eine mehrmonatige sexuelle Beziehung mit einer damals 13-Jährigen geführt. Er gibt das zu. Sie bestätigt im Zeugenstand, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei und die Eltern Bescheid gewusst hätten. Er ist heute verheiratet und hat ein Töchterchen. Sie will bitte, „dass die Sache erledigt ist“.
Bedingte Haft
Ist sie auch. Der 37-Jährige wird rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Strafe scheint nicht im Leumundszeugnis auf. „Die Milderungsgründe überwiegen“, so die Vorsitzende des Schöffengerichts. .
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